Dies gilt vorläufig ab Montag, den 23.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020.
Sobald wieder eine Beförderung bewerkstelligt werden kann und möglich ist, werden die Bürger entsprechend informiert. (pm)
Dies gilt vorläufig ab Montag, den 23.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020.
Sobald wieder eine Beförderung bewerkstelligt werden kann und möglich ist, werden die Bürger entsprechend informiert. (pm)