Die Zahl der im Landkreis Donau-Ries mit COVID-19 Infizierten liegt bei 338 Personen und hat sich damit seit gestern um zwei erhöht. Hiervon gelten inzwischen 211 Personen wieder als genesen. Somit beträgt die Anzahl der momentan Infizierten 127, was weniger als 0,1 % der Landkreisbevölkerung entspricht.
Die Summe der insgesamt erfassten Kontaktpersonen in der Region liegt bei 1.129. Von diesen sind bereits 1.040 wieder aus der Quarantäne entlassen. Aktuell befinden sich damit 89 Personen in häuslicher Quarantäne.
Die Bürger-Hotline des Landratsamtes ist unter der Rufnummer 0906-74443 weiterhin geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen rund um das Thema Corona-Virus von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Verfügung.
Führungsgruppe Katastrophenschutz informiert zur Anwendung von Visiermasken
In der Öffentlichkeit werden aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie vermehrt Visiermasken verwendet, sogenannte Face-Shields. Einige Firmen, Einrichtungen oder Privatpersonen haben sich auch auf die Produktion dieser Visiermasken spezialisiert.
Aus aktuellem Anlass machen die Führungsgruppe Katastrophenschutz und das Gesundheitsamt am Landratsamt Donau-Ries darauf aufmerksam, dass die Visier-Schutzmasken nur ergänzend und nicht als Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung zu sehen sind. Visiermasken sind grundsätzlich nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet. Diese Art der Schutzmasken („Face-Shields“/Gesichtsschild) erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Allenfalls kann das Gesichtsschild ersatzweise für eine Schutzbrille zum Schutz der Augenschleimhäute verwendet werden.
Im Vergleich zur Mund-Nase-Bedeckung können abgehende Tröpfchen durch das Gesichtsschild, z.B. beim Niesen nicht abgefangen werden. Durch die großzügige Öffnung der Gesichtsschilde nach unten und oben können sich Tröpfchen sehr leicht verteilen und die Viren unkontrolliert in die Atemluft gelangen. Somit ist kein ausreichender Fremdschutz gegeben. Daher ist es umso wichtiger, dass eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, um Mund, Nase und Wangen ausreichend zu bedecken.
Ferner weist die Führungsgruppe Katastrophenschutz darauf hin, dass aktuell eine „Maskenpflicht“ durch die Bayerische Staatsregierung beschlossen wurde. Wer sich nicht an diese Maskenpflicht in Läden, Einkaufsgeschäften, bei Dienstleistern oder im Öffentlichen Nahverkehr hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nur durch die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht kann die aktuell stabile Pandemielage beibehalten werden; sollten die Infektionszahlen wieder massiv ansteigen, ist mit einer erneuten Verschärfung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen zu rechnen. (pm)