Corona-Virus

Vorgetäuschte Impfungen: Landratsamt warnt Patientinnen und Patienten

In dieser Praxis in Wemding soll der Arzt, Dr. med. Gerhard Holst, Covid-19-Impfungen nur vorgetäuscht haben. Bild: Matthias Stark
Wie berichtet, soll ein Wemdinger Mediziner jüngst Covid-19-Impfungen nur vorgetäuscht haben. Das Landratsamt Donau-Ries gibt nun offiziell bekannt, dass es sich bei dem Arzt um Dr. med. Gerhard Holst aus Wemding handle.

Wie bereits gestern im Rahmen einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord mitgeteilt wurde, durchsuchte die Kriminalpolizei Dillingen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch, 29.09.2021, eine Arztpraxis in Wemding. Es besteht der Verdacht, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Impfungen gegen das Covid-19-Virus durch den Mediziner gekommen ist.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen besteht die Gefahr, dass bei dort geimpften Patientinnen und Patienten kein ausreichender Impfschutz besteht. 

Bei der genannten Praxis handelt es sich um die Allgemeinarztpraxis Dr. med. Gerhard Holst in der Bahnhofstraße 8 in 86650 Wemding.

Patienten und Patientinnen, die sich in dieser Praxis einer Covid-19-Schutzimpfung unterzogen haben, benötigen zur Abklärung des Impfschutzes einen Antikörper-Test. Unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und mit Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit soll ein einheitlicher Labornachweis geführt werden. Die genauen Modalitäten zum Ablauf des Antikörper-Nachweises werden zeitnah auf der Internetseite des Landratsamtes Donau-Ries unter www.donau-ries.de/aktuelles veröffentlicht.

"Wir weisen darauf hin, dass bei oben genannten Patienten des Herrn Dr. med. Holst bis zur Abklärung des tatsächlich vorhandenen Impfschutzes davon auszugehen ist, dass der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung nicht gültig ist und daher nicht verwendet werden darf. Im Falle einer Verwendung des Nachweises (Impfbuch und digitales Impfzertifikat) können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zu eigenen Sicherheit Betroffener und der ihrer Mitmenschen unterliegen diese daher wieder den gesetzlichen Regelungen wie ungeimpfte und nicht genesene Personen. Das Einhalten der allgemeinen Hygieneregelungen wird dringend empfohlen", so das Landratsamt.  (pm)