Corona-Virus

Was die Ausgangssperre bedeutet

Symbolbild Bild: pixabay
Ab Mittwochabend gilt in Bayern eine Ausgangssperre. Zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr darf man nicht mehr ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Aber welche Folgen hat das für die Unternehmen und die Bürger? Wir haben nachgefragt.

Der Bayerische Landtag hat heute für die Empfehlung des Kabinetts gestimmt, wonach für ganz Bayern eine Ausgangssperre gilt. Wer sich nach 21:00 Uhr und vor 05:00 Uhr des Folgetages außerhalb der eigenen Wohnung aufhält muss triftige Gründe vorlegen. Dazu gehören medizinische Notfälle, berufliche oder dienstliche Zwecke, die Wahrnehmung des Sorgerechts, die Versorgung von Tieren oder die Begleitung von Sterbenden. Wer gegen die Verordnung verstößt, der hat mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro zu rechnen. 

Die Polizeiinspektionen im Landkreis warten aktuell noch auf eine genaue Handlungsempfehlung. "Im Moment liegt noch keine neue Infektionsschutzverordnung vor, die eine Ausgangssperre in einen rechtlichen Rahmen gießen wird", so der Stellvertretende Dienststellenleiter von Nördlingen, Robert Schmitt, im Gespräch mit unserer Redaktion. "Diese neue Infektionsschutzverordnung erwarten wir im Laufe des Abends und werden gemäß dieser ab der Gültigkeit auch bei entsprechenden Kontrollen die Dringlichkeit der Reise prüfen", so der Beamte weiter, der auch deutlich macht, dass man hier wenig Spielraum haben wird. "In der Verordnung wird der klare Grund genannt werden, wann man das Haus verlassen darf. Es liegt dann an den Einzelnen, die Gründe plausibel darzulegen. Und das Vorliegen wird von uns auch geprüft. Sollten diese nicht vorliegen, werden wir eine Anzeige fertigen und das Vergehen anzeigen."

Die Ausgangssperre beschäftigt auch Norbert Brinke. Er betreibt den Burger King in Donauwörth und hat im Normalfall bis 02:00 Uhr morgens geöffnet. "Die Ausgangssperre trifft uns sehr hart", so der Franchise-Nehmer, der seinen Firmensitz in Neu-Ulm hat. "Das Geschäft zwischen 20:00 Uhr und 24:00 Uhr war für uns extrem wichtig. Dass das nun auch noch wegbricht, trifft uns als Gastronomie nun nochmals heftiger und unverhältnismäßig", macht er seinem Unmut Luft. "Theoretisch können wir zwar weiter bis 24:00 Uhr geöffnet haben, aber das stünde nicht in Relation zu den Kosten. Deshalb werden wir unser Restaurant bzw. unseren Drive-In ab 21:00 Uhr schließen."

Auch bei den Betreibern der beiden McDonalds-Filialen in Nördlingen und Donauwörth ist die Ausgangssperre Thema. Eine Sprecherin der Uli Hiemer Systemgastronomie, die beide Lokale betreibt, verweist auf die aktuell unklare Rechtslage. "Wir werden aber weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch wollen wir unsere Gäste verprellen. Deshalb können wir noch keine endgültige Entscheidung zu unseren Drive-In-Standorten machen."

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