Kreisobmann Karlheinz Götz: „Ich bin schockiert über die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Diese Pläne dürfen nicht zur Anwendung kommen. Besonders verheerend ist, dass die Strommarkterlöse nicht nur für künftige Erlöse abgeschöpft werden sollen, sondern schon rückwirkend ab März 2022. Es kann doch nicht sein, dass Steinkohlekraftwerke mit dem Argument gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen werden, und Bioenergieanlagen bleiben außen vor.“
Dabei befänden sich Biogasanlagen in einer vergleichbaren Situation, denn in den letzten Jahren seien die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen, so Götz. Zusätzlich sei es mit Beginn des Ukrainekriegs zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen gekommen. Der BBV fordert daher eindringlich, auch Bioenergieanlagen aus der EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen.
Für eine Biogasanlage bedeutet dies, dass bei einem zum Beispiel anzulegenden Wert von 20 Ct./kWh EEG Vergütung und einem aktuellen Markterlös von 33 Ct./kWh, die Erlöse oberhalb von 23 Ct./kWh (20 Ct. + 3 Ct. Sicherheitsmarge) zu 90 % abgeschöpft werden. Die Anlage würde von 10 Ct., oberhalb der 23 Ct. Nur 1 Ct. Behalten dürfen, also insgesamt nur 24 Ct. Statt 33 Cent und das bei aktuellen Gestehungskosten von 34 Ct./kWh. Damit wäre ein wirtschaftliches betreiben einer Biogasanlage nicht mehr möglich, rechnet Stiller, BBV Geschäftsführer vor.
Sollten Habecks Pläne nicht gestoppt werden können, dann laufen wir Gefahr, dass 43 Prozent (396 GWh) des gesamten Stromverbrauches im Landkreis Donau-Ries und rund 5 Prozent (138 GWh) Wärme nicht mehr aus regenerativen, speicherbaren, planbaren und grundlastfähigen Energie aus Biogasanlagen zur Verfügung stehen. Hier ist auch der Landrat Stefan Rößle, Christoph Schmid, MdB und Frau Eva Lettenbauer, MdL gefordert, diese Ungleichbehandlung zu verhindern, fordert Götz.(pm)