BBV

Düngesperrfrist auf Grünland um vier Wochen verschoben

Symbolbild. Bild: pixabay
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF) hat die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel, mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren, Klauentieren oder Komposte für den Landkreis Donau-Ries um vier Wochen verschoben.

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel, mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte für den Landkreis Donau-Ries um 4 Wochen verschoben. Somit beträgt die Sperrfrist auf Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutterbau, die nicht als mit Nitrat belastet ausgewiesen wurden vom 29. November 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023. Auf Flächen die als mit Nitrat belastetet ausgewiesen wurden (auf sog. „roten Flächen“) vom 29. Oktober 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023. Alle übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben unberührt. (pm)