Eigentümer oder Personen, die ein Erwerbsinteresse nachweisen, können für Leerstände und Baulücken in den historisch gewachsenen Ortskernen des Landkreises Donau-Ries eine Erstbauberatung durch vier spezielle Architekturbüros erhalten. Für das Jahr 2020 stehen wieder 20 Gutscheine zur Verfügung. Der genaue Ablauf, sowie die Antragstellung, kann unter www.donauries.bayern/wohnen eingesehen werden. Auf dem Regionalportal des Landkreises sind auch die Adressen der vier Architekturbüros aufgelistet. Diese verteilen sich über die gesamte Region. Dies war Konversionsmanagerin Barbara Wunder besonders wichtig.
Die Beratungssuchenden sollen in ihrem Vorhaben, im Ortskern zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, bestärkt werden, berichtet Landrat Stefan Rößle. Zudem soll für die regionale Baukultur sensibilisiert werden. Bei einem Beratungsgespräch mit einem Architekten oder einer Architektin können erste Informationen über die Möglichkeiten zur Gestaltung eingeholt werden. Bei Fragen und Unklarheiten kann eine Hilfestellung gegeben werden.
Antragstellung und Ablauf
Dabei muss zunächst ein Antrag für die Bauberatungsgutscheine unter www.donauries.bayern/wohnen heruntergeladen werden und an die jeweilige Kommune gestellt werden. Bei positiver Bescheidung leitet die Gemeinde oder Stadt den Antrag an das Konversionsmanagement Donau-Ries weiter. Die Antragsteller erhalten dann die Gutscheine (per Post) ausgehändigt. Der Gutschein kann nicht an Dritte weitergegeben werden und ist nur einmalig gültig. Es handelt sich um eine kostenlose Erstbauberatung (keine HOAI-Leistung) und gilt für eine Wirtschaftseinheit. Die Antragsteller müssen selbständig einen Termin mit dem ausgewählten Architekturbüro vereinbaren. Der Termin mit dem Architekturbüro findet vor Ort statt. Zum Abschluss wird eine Dokumentation der kostenlosen Erstbauberatung erstellt.
Förderfähigkeit
Förderfähig sind Gebäude und Baulücken in den historischen Ortskernen der Kommunen. Ausgeschlossen sind insbesondere Siedlungsgebiete der Nachkriegszeit und jünger sowie Einöden. Ausgeschlossen sind weiterhin Gebiete, in denen Beratungsgespräche über laufende Verfahren der Dorferneuerung oder Städtebauförderung angeboten werden.
Das Konversionsmanagement in der Stabsstelle Kreisentwicklung steht als Servicestelle für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Flächenmanagement und Innentwicklung zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Konversionsmanagerin Barbara Wunder unter 09 06 / 74 – 305 oder unter barbara.wunder@lra-donau-ries.de. (pm)