„Die Stadt Nördlingen würde ein Autokino auf der Kaiserwiese sofort genehmigen, sofern das Konzept der Antragsteller die erforderlichen Hygiene-Schutzauflagen erfüllt.“ Dies teilte der Leiter des Ordnungsamtes, Jürgen Landgraf, auf Anfrage unserer Redaktion mit. Allerdings liege die letztendliche Entscheidung beim Landratsamt.
Ausnahmen können geprüft werden
Gabriele Hoidn, Presse-Sprecherin des Landratsamtes, gab folgende Stellungnahme ab: „Nach § 5 Satz 1 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) sind Veranstaltungen landesweit untersagt und nach § 20 Abs. 2 der 4. BayIfSMV sind Theater und Kinos geschlossen; nach § 20 Abs. 2 Satz 2 können für Aufführungen unter freiem Himmel Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Diese Regelung gilt bis zum 29. Mai 2020. Für die Veranstaltung eines Autokinos können daher bis einschließlich 29. Mai 2020 Ausnahmen geprüft werden.
Voraussetzung ist insbesondere (neben der Zustimmung durch die jeweilige Stadt und weiter sinkenden Infektionszahlen) die Vorlage eines schlüssigen Schutz- und Hygienekonzeptes durch den jeweiligen Veranstalter. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Autokino unter infektionsschutzrechtlichen Auflagen im Einzelfall auch genehmigt werden.“
Nachbesserung der Auflagen erforderlich
Derzeit liegen dem Nördlinger Ordnungsamt zwei Anträge vor, auf der Kaiserwiese ein Autokino zu veranstalten, und zwar bereits für dieses und das kommende Wochenende sowie für den gesamten Monat Juni. Man habe die Antragsteller bereits aufgefordert, entsprechende Nachbesserungen in Sachen Hygiene-Schutzauflagen in ihrem Konzept vorzunehmen, so der Leiter des Ordnungsamtes. Ob diese jedoch bereits bis zum Wochenende vorliegen ist ebenso ungewiss, wie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung seitens des Landratsamtes. „Die Stadt ist auf 'Stand by'“, betonte Landgraf. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden. (pm)