Auf allen Recyclinghöfen werden weiterhin herkömmliche Lithium-Batterien mit einem Stückgewicht kleiner 500 g und alle Elektrogeräte mit Stecker, und mit entnehmbaren Lithium-Akkus, kleiner als 500 g angenom- men. Der AWV bittet alle Bürger die Lithium Akkus aus den Altelektrogeräten zu entnehmen und die Pole ab- zukleben um Kurzschlüsse und damit Brände zu vermeiden.
Neu ist, dass Lithium-Batterien größer 500 g, beschädigte Lithium-Batterien kleiner 500 g (auch hier gilt: Pole mit Klebeband abkleben um Kurzschlüsse zu vermeiden) und Elektrogeräte mit festverbauten Lithium-Akkus (mit und ohne Stecker) nur noch auf folgenden Höfen abgegeben werden können. Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Donauwörth-Glockenfeldweg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen, Rain, Wemding und Wertingen.
Eine Annahme von defekten oder beschädigten Lithium-Akkus größer 500 g ist grundsätzlich nicht möglich. Hier ist die Abgabe nur über die Hersteller/Verkäufer möglich.
Diese Regelungen gelten ab 1. Januar 2021.
Der AWV hat für dieses Thema, einen mehrseiteigen Infoflyer herausgebracht. Broschüren sind auf allen Recyclinghöfen, Verwaltung in Donauwörth, Weidenweg 1, und auf der Website des AWV unter www.awv-nordschwaben.de, Menüpunkte - „Downloads“- „AWV Broschüre“ erhältlich. (pm)