Der AWV hält auch in der Pandemiezeit die Abfallentsorgung aufrecht und hat alle Recyclinghöfe, Grünsammelplätze und Deponien geöffnet. Aufgrund der derzeit geltenden FFP2-Maskenpflicht in Bayern, möchte der AWV die Bürger darauf hinweisen, dass diese ebenfalls für unsere Recyclinghöfe und Grünsammelplätze gilt. Ein Zutritt ohne FFP2-Maske ist verboten! Die AWV Mitarbeiter haben das Recht, Bürger bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen vom Hof zu verweisen. Bitte folgen Sie den Anweisungen vor Ort. Nach wie vor gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
- Es dürfen auf den größeren Recyclinghöfen bis zu 5 Autos im Recyclinghof und bis zu 3 Autos auf dem Grünsammelplatz sein. Das gilt für die Recyclinghöfe: Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen Rain, Wemding und Wertingen.
- Auf allen anderen Recyclinghöfen dürfen insgesamt bis zu 3 Autos auf dem Recyclinghof und (wenn vorhanden) auf dem Grünsammelplatz sein.
- Es gilt die FFP2-Masken-Tragpflicht.
- Die AWV Mitarbeiter regeln den Zugang.
- Die AWV Mitarbeiter helfen nicht beim Abladen um Nähe zu vermeiden.
- Aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen müssen Kinder im Auto bleiben.
- Die AWV Mitarbeiter haben das Recht, Großmengen die zu Verzögerungen führen, zurückzuweisen.
- Die Anlieferer müssen bei langen Wartezeiten im Auto bleiben Der AWV bittet um Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen um weiterhin einen reibungslosen Ablauf an den Wertstoffhöfen gewährleisten zu können.
Der AWV bittet um Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen um weiterhin einen reibungslosen Ablauf an den Wertstoffhöfen gewährleisten zu können. (pm)