Coronavirus

Welche Lockerungen es ab Montag im Landkreis Donau-Ries gibt

Seit 22. Oktober gab es eine Maskenpflicht. Diese ist nun ab dem 15. Februar aufgehoben. Bild: Matthias Stark
Das Bayerische Kabinett lockert den Corona-Lockdown leicht. Ab Montag, 15. Februar gelten diese Beschlüsse für den Landkreis Donau-RIes.

Der Inzidenz-Wert im Landkreis Donau-Ries liegt am Freitag, 12.02.2021, laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) bei 35,1 und damit nur noch knapp über dem neuen maßgeblichen Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen.

In der Allgemeinverfügung des Landkreises wurden folgende Beschränkungen geregelt, die nun zum 14. Februar auslaufen:

  • Seit 22. Oktober 2020 galt im Landkreis Donau-Ries an stark frequentierten Bereichen eine Maskenpflicht. Dazu gehörte unter anderem die Donauwörther Reichsstraße, die Nördlinger Fußgängerzone und die Steinerne Brücke in Harburg. Die Maskenpflicht ist ab kommenden Montag, 15.02.2021 aufgehoben.
  • Auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen müssen ab Montag, 15.02.2021 keine Masken mehr getragen werden.
  • Ebenso ist ab kommenden Montag das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen im Landkreis Donau-Ries aufgehoben.

Sollte der Landkreis Donau-Ries zudem bis einschließlich Sonntag unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100 liegen, wird die Ausgangssperre ab 21 Uhr ab 15. Februar aufgehoben. 

Wie bekannt, dürfen Friseure ab 1. März wieder öffnen. 

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