Corona-Pandemie

Donau-Ries: Inzidenzwert steigt auf 57,6

Symbolbild Bild: pixabay
Im Landkreis steigen die Corona-Zahlen erneut weiter an. Unterdessen wurden bislang 6,8 Prozent der Menschen im Donau-Ries gegen Covid-19 geimpft.

Die Zahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen im Landkreis Donau-Ries liegt, Stand 15.03.2021, 11.00 Uhr, bei insgesamt 3.728. Hiervon gelten 3.463 Personen bereits wieder als genesen.  Die Anzahl der verstorbenen bestätigten Indexfälle im Landkreis Donau-Ries liegt weiterhin bei 136.

In der Folge gelten momentan 129 Personen als aktuell positiv Getestete, sogenannte „Indexfälle“. Der heutige Inzidenzwert liegt laut RKI bei 57,6. 58 Personen sind nachweislich mit der britischen Virusvariante positiv getestet. Alle tagesaktuellen Zahlen und weitere Informationen finden Sie immer unter www.donau-ries.de/corona.

Impfungen im Landkreis Donau-Ries
Wie das BRK als Betreiber der lokalen Impfzentren mitteilt, sind inzwischen insgesamt 22.861 Menschen im Landkreis Donau-Ries über die bayerische Software BayIMCO registriert und haben damit ihre Bereitschaft zu einer Impfung signalisiert. Bei der zusätzlich angebotenen Registrierungshotline gingen in der letzten Woche 1.012 Anrufe ein.

Insgesamt wurden bislang 13.515 Impfungen verabreicht. Damit wurden bislang 6,8 Prozent der Landkreisbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Eine Zweitimpfung haben bislang 3,3 Prozent erhalten. In der vergangenen Woche konnten insgesamt 2.484 Impfungen durchgeführt werden. Damit wurde die Kapazität erneut deutlich gesteigert, wie am folgenden Schaubild zu erkennen ist.

Die heute bekanntgegebene Aussetzung der Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca hat auch massive Auswirkungen auf die Impfplanungen im Landkreis. Hierzu findet morgen eine gemeinsame Besprechung mit Landrat Stefan Rößle statt.

Landkreis überschreitet beständig Inzidenz von 35: Weitere Kontaktbeschränkungen 

Nachdem im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 lag, wurden auf Grundlage der 12. BayIfSMV nun weitere Kontaktbeschränkungen angeordnet.
So ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, auf privat Genutzten Grundstücken und in privat genutzten Räumen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, solange dabei die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.

Zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese Regelungen gelten ab Dienstag, 16. März.
Alle Informationen zu geltenden Kontaktbeschränkungen finden Sie wie gewohnt unter www.donau-ries.de/corona unter dem Reiter „Welche Regelungen gelten aktuell im Landkreis Donau-Ries?“ (pm)