Die turnusmäßig stattfindenden und regelmäßig gut besuchten kostenfreien Fortbildungsveranstaltungen des Landkreises hatten in diesem Jahr die Angelegenheit „Vereinsversammlungen trotz und in Zeiten von Corona“ zum Inhalt. Das pandemiebedingte und auch jahreszeitlich brandaktuelle Thema wurde durch den Vereinsrechtsspezialisten und Rechtsanwalt Richard Didyk ausgearbeitet und in charmanter und versierter Weise referiert. Die anerkennenden
Begrüßungsworte richtete Landrat Stefan Rößle an den Referenten und die über 100 Teilnehmer des Seminars und dankte ihnen für ihren wertvollen Einsatz: „Wir wissen um die Brisanz und auch um die Unsicherheiten zu diesem Thema, daher freuen wir uns erneut Herrn Didyk als Referenten gewonnen zu haben und Ihnen mit dieser Veranstaltung Unterstützung in der Vereinsarbeit anbieten zu können.“
Im Anschluss stellte Ehrenamtsbeauftragte Karin Brechenmacher die bereits ins Leben gerufenen Projekte zur Unterstützung des Ehrenamts im Landkreis vor und verwies auf die von Herrn Didyk zur Verfügung gestellte und auf dem Regionalportal eingebundene Präsentation der Veranstaltung.
Ziel des Vortrags
Hauptaugenmerk des zweieinhalbstündigen Vortrages Herrn Didyks waren die den Vereinen unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Verfahren einer Mitgliederversammlung sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Ein wichtiges Anliegen war Herrn Didyk hier auch die Klärung der zahlreichen Fragen, die sich während der Präsentation ergaben und für die er seinen Vortrag abermals gerne unterbrach.
Durch Gesetzesänderungen wurde den Vereinen ermöglicht, nicht nur durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder und einer hierfür notwendigen persönlichen Anwesenheit Vereinsangelegenheiten zu regeln, sondern dies auf anderen Corona konformen Wegen zu ordnen. Alternativen zur Präsenzveranstaltung sind virtuelle Versammlungen, die Briefwahl, das Umlaufverfahren oder eine Kombination aus diesen Verfahren. Im Gegensatz zur Briefwahl wird beim Umlaufverfahren keine Versammlung der Mitglieder notwendig Das Umlaufverfahren kann anders als die schriftliche Briefwahl auch per E-Mail erfolgen, benötigt jedoch eine 50 prozentige Rücklaufquote.
Allgemeine Regelungen in einer Versammlung
Zusätzliche Inhalte des Seminars waren Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Mitgliederversammlung, wie Teilnahmerecht, Antragsrecht einschließlich Vorschlagsrecht, Rederecht, Auskunftsrecht und Stimmrecht. Großen Anklang bei den Teilnehmern fand zudem die Bereitstellung eines Musters für die Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung. Herr Didyk informierte die Interessierten im Weiteren zu allgemeinen Regelungen im Vereinsrecht, wie Abstimmungen und Mehrheiten. (pm)
Die vollständige Präsentation zum kostenfreien Download und viele weitere hilfreiche Informationen sind auf dem Regionalportal unter www.donauries.bayern/ehrenamt zu finden.
Bei Fragen zum Bereich Ehrenamt steht die Ehrenamtsbeauftragte Karin Brechenmacher im Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement in der Stabsstelle Kreisentwicklung und Nachhaltigkeit allen Bürgern gerne unter der Mail Adresse ehrenamt@lra-donau ries.de und der Telefonnummer 0906/74 143 zur Verfügung.