Ehrenamtliche und hauptberuflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit zählen zur Impfpriorität 3. Das regelt der § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Corona-Impf-Verordnung. Auch die im Kinder- und Jugendsport engagierten Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen können sich demnach frühzeitig impfen lassen, teilt das Landratsamt Donau-Ries mit.
Betroffene sollen sich im bayernweit einheitlichen Programm BAyIMCO unter https://impfzentren.bayern/citizen/ registrieren und entsprechende Angaben unter dem Reiter „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ machen.
Wer zu einem entsprechenden Impftermin eingeladen wird, muss sämtliche Angaben schriftlich belegen. Hierfür ist eine Bestätigung des Arbeitgebers, bzw. des Vereines notwendig. Darüber wurden die Städte und Gemeinden bereits in Kenntnis gesetzt und um Weitergabe an die Vereine und Einrichtungen gebeten. Informationen für Ehrenamtliche und Vereine finden sich auch unter www.donauries.bayern/impfung_jugendhilfe/.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe in der Region haben bereits in den letzten Wochen ein Impfangebot von Seiten des BRK erhalten und haben, sofern sie sich impfen lassen wollten, die Erstimpfungen bereits erhalten. Nachdem es um diese Berufsgruppe zuletzt Diskussionen gab, freut sich Landrat Stefan Rößle, dass man den Betroffenen bereits Impfungen anbieten konnte: „Nachdem wir inzwischen in der Prioritätengruppe 3 angekommen sind, konnten wir allen in der Jugendhilfe Berufstätigen schnell Impfungen anbieten, ohne dafür gegen die Priorisierungsvorgaben zu verstoßen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, diese Berufsgruppe schnell zu berücksichtigen, sobald es rechtlich zulässig ist.“ (pm)