Agentur für Arbeit

Arbeitslosenquote sinkt im Landkreis deutlich auf 2,0 Prozent

Bild: Agentur für Arbeit Donauwörth
Der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt setzt sich fort. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Donau- Ries ist im Juni weiter gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 2,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Mai.

Vor einem Jahr betrug sie 2,3 Prozent. Aktuell sind 1.624 Menschen arbeitslos gemeldet, 55 weniger als vor einem Monat und 184 weniger als vor einem Jahr. Hierbei ist zu beachten, dass zwei Berichtsmonate innerhalb der Krise miteinander verglichen wer- den (Juni 2021/2020).

„Langsam aber sicher erholt sich der Arbeitsmarkt wieder. Nichtsdestotrotz haben die Pandemie und der Strukturwandel erhebliche Spuren bei der Arbeitslosenzahl hinterlassen, wenn man diese mit den Vorkrisenjahren vergleicht. Sehr deutlich wird dies mit einem Blick auf die Arbeitslosenzahlen aus den Vorkrisenjahren. So waren im Juni 2019 insgesamt 1.108 Menschen arbeitslos gemeldet, 516 weniger als aktuell. Im Juni 2018 waren es 1.166 Arbeitslose, 458 weniger als diesen Monat“, berichtet Richard Paul, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Im Juni haben sich 454 Personen arbeitslos gemeldet, davon kamen 211 aus einer Beschäftigung. Im Gegenzug konnten 500 die Arbeitslosigkeit beenden, 195 davon nahmen eine Erwerbstätigkeit auf.

Von den 1.624 arbeitslos gemeldeten Menschen waren 1.019 (minus 38 im Vergleich zum Vormonat, minus 207 zum Vorjahr) bei der Arbeitsagentur und 605 (minus 17 im Vergleich zum Vormonat, plus 23 zum Vorjahr) im Jobcenter Donau-Ries gemeldet.

Kurzarbeit

„Trotz schrittweiser Lockerungen bleibt es für die von der Pandemie stark betroffenen Betriebe unabwägbar, ob und wann eventuell erneut Kurzarbeit erforderlich ist. Die Zugangserleichterungen und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 50 % bzw. 100 % werden daher mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.06.2021 auch für Fälle verlängert, in denen Kurzarbeit bis spätestens zum 30. September 2021 eingeführt wird. Damit werden die Zugangserleichterungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld verlängert und eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 % um weitere drei Monate erweitert. Kurzarbeitenden Unternehmen empfehle ich, diese Zeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu nutzen. Denn Fachkräfte werden auch nach der Krise dringend benötigt, um sich zukunftssicher aufzustellen. Unsere Experten im Arbeitgeber-Service beraten und unterstützen gerne dabei“, informiert und rät Richard Paul.

Viele Unternehmen nutzen auch weiterhin das Kurzarbeitergeld um ihre Beschäftigten zu halten. Der Umfang der realisierten Kurzarbeit ist weiterhin hoch. Da die Betriebe bis zu drei Monate im Nachgang abrechnen können, liegen verlässliche Daten erst mit einem längeren zeitlichen Verzug vor. Der aktuelle Trend lässt sich am besten an den monatlich neu eingegangenen Anzeigen ablesen.

Die Zahl neuer Anzeigen über Kurzarbeit ist im Juni im Vergleich zum Vormonat sehr deutlich gesunken und es wurden erheblich weniger Arbeitnehmer in den Anzeigen angegeben. Bis zum 24.06.2021 gingen 8 Anzeigen für 47 Beschäftigte ein. Im Mai wurden 22 Anzeigen für 1.089 Beschäftigte eingereicht. (pm)