Kontroverse

Fassadengemälde in Erlingshofen - Landratsamt erklärt Entscheidung

Dieses Fassadengemälde auf der Betonhalle der Firma SLP ist der Grund für die Auseinandersetzung zwischen Michael Sailer und dem Landratsamt Donauwörth. Bild: Diana Hahn
Michael Sailer aus Erlingshofen wurde im Juni vom Landratsamt Donau-Ries dazu aufgefordert, das Fassadengemälde an seiner Betonhalle zu entfernen. Jetzt begründet die Behörde die Entscheidung und weist dabei vor allem auf die Gefahren für Verkehrsteilnehmer*innen hin.

Ein kurzer Rückblick: Michael Sailer hatte vergangen Herbst ein Gemälde samt Schriftzug in Auftrag gegeben, um die graue Fassade seiner riesigen Lagerhalle zu verschönern. (wir berichteten) Dieses Fassadengemälde wurde dann im November 2020 enthüllt. Im Juni diesen Jahres kam das Landratsamt Donau-Ries auf den Landwirt zu und forderte ihn auf, das Gemälde zu entfernen. Grund sei laut dem Schreiben, dass der gewählte Standort verkehrsrechtlich bedenklich und mit einer Gefahr für den Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße verbunden sei. Außerdem würde der Verkehr auf der B16 durch die Darstellung abgelenkt. 

Landratsamt sieht Straßenverkehr am Ortseingang gefährdet

Ähnlich begründet auch das Landratsamt Donauwörth die Entscheidung: "Aufgrund der Größe ist die Darstellung auch bereits weit außerorts von den Verkehrsteilnehmern, die sich auf der B 16 befinden, gut wahrnehmbar. Durch diese Darstellung ist der Tatbestand der Propaganda erfüllt. Propaganda ist die Verbreitung einer Meinung oder einer Sichtweise. Durch die landwirtschaftlichen Abbildungen samt Schriftzug wird der Verkehr auf der B 16 in oben genannter Weise abgelenkt oder belästigt. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer liest den Schriftzug bzw. versucht, ihn zu lesen und die dazugehörigen Bilder zu erfassen. Da der Schriftzug und die Bilder nicht beiläufig erfasst werden können, kommt es zu einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer", so das Landratsamt in ihrer Erklärung. Gerade im Bereich der Ortseinfahrt Tapfheim ist dieses Argument durchaus nachzuvollziehen. Das Landratsamt habe demnach die Befürchtung, dass es in Zukunft wieder zu vermehrten Auffahrunfällen durch den angebrachten Schriftzug kommen könne. 

 

Klare Faktenlage 

Für Stephan Roßmanith, Verkehrssicherheitsbeauftragter der PI Donauwörth stellt sich die Faktenlage dabei recht eindeutig dar: "Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist deutschlandweit jede Werbung oder Propaganda verboten, die sich auf den außerörtlichen Verkehr auch nur theoretisch ablenkend auswirken kann." Roßmanith zielt dabei auf Bild und Schriftzug gleichermaßen ab und fügt an: "Wenn der außerörtliche Verkehr nicht beeinflusst wird - zum Beispiel durch Anbringung an einer der drei Gebäudeseiten, die nicht auf die Fahrbahn der direkt angrenzenden Bundesstraße zeigt - wäre dieser Paragraph nicht tangiert."  Gleiches gelte deshalb auch für rein innerörtliche Werbeschilder, Wahlplakate etc., die nicht von dieser Vorschrift berührt sind. 

Entscheidung noch völlig offen 

Für beide Seiten scheint die Sachlage klar und doch könnten die Sichtweisen nicht weiter auseinanderklaffen. Das Landratsamt stellt in diesem Zusammenhang jedoch noch einmal klar, dass es sich um keinen Einzelfall handele. "Es gibt vergleichbare Fälle, bei welchen das Landratsamt in der Vergangenheit genauso verfahren ist. Auch in Zukunft wird das Landratsamt in gleich gelagerte Fällen nach denselben Maßstäben prüfen und ggf. unzulässige Werbeanlagen beseitigen lassen", heißt es aud dem Landratsamt.

Um eine angemessene Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist der Anwalt von Michael Sailer bereits in Kontakt mit Vertretern des Landratsamtes. Zu welcher Lösung man letztendlich kommen wird, bleibt trotzdem weiter völlig offen, auch weil eine Entscheidung nicht nur beim Landratsamt, sondern auch von der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Augsburg abhängt, die ebenso in dieser Sache zuständig sind.