Die Instandsetzung der Evangelisch-Lutherischen Pfarrkirche St. Georg in Nördlingen wird mit 1.260.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds sowie einem zinslosen Darlehen in Höhe von 90.000 Euro unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler in München bekannt. „St. Georg zählt zu den bedeutendsten spätgotischen Sakralbauten Süddeutschlands und bildet ein baugeschichtlich herausragendes Dokument. Die Verwendung des für das Nördlinger Ries typischen Suevit-Gesteins machen das Bauwerk einzigartig. Der etwa 90 Meter hohe Glockenturm gilt als Wahrzeichen Nördlingens und prägt wesentlich das Stadtbild. Ich freue mich sehr, dass wir das mittelalterliche Baudenkmal mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so der Minister.
Die Kirche
Bei der Nördlinger St. Georgskirche handelt es sich um den einzigen mit dem Natursteinmaterial Suevit (sog. Ries-Trass) errichteten Monumentalbau. Suevit ist ein Konglomeratgestein, das durch den Einschlag eines Meteoriten entstanden ist. Im Jahr 1427 erfolgte die Grundsteinlegung der Pfarrkirche. 1442 wurde sodann der Baumeister Nikolas Eseler d. Ä. berufen, der 1451 den Chorbau der Hallenkirche vollendete. Drei Jahre später begannen erste Fundamentarbeiten am Westturm, die 1490 abgeschlossen werden konnten. Wilhelm Kreglinger vollendete im Jahr 1470 das gesamte Dachwerk. Mit der Fertigstellung des Gewölbes 1505 wurde der Bau beendet. Von Weitem sichtbar ist der 89,9 Meter hohe Kirchturm, der Daniel genannt wird und als Wahrzeichen Nördlingens gilt. Weil sich die Stadt Nördlingen der Reformation anschloss, wurde St. Georg in den Jahren 1523/1525 zur evangelischen Stadtkirche.
Nach heutigen Erkenntnissen eignet sich Suevit nur eingeschränkt als Baumaterial, da er von poröser Beschaffenheit ist. Innerhalb des Mauerwerkverbandes sind ferner eine Vielzahl von Hausteinen abgängig, was auf die unterschiedliche Homogenität dieser zurückzuführen ist. Teile des Gesteins müssen daher zur Sicherung der statischen Verhältnisse sowie im Hinblick auf eine geregelte Wasserführung und -ableitung ausgewechselt werden.
Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Nördlingen. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet. (pm)