In Abstimmung mit dem bevollmächtigten Rechtsanwalt von Dr. Holst und den Ermittlungsbehörden konnte nun eine Lösung gefunden werden, wie Patientinnen und Patienten der Praxis Dr. Holst an ihre Patientenakten gelangen können. Für besonders dringende Fälle, in denen die Patientenakte z. B. für eine zeitnahe Weiterbehandlung benötigt wird, besteht am Donnerstag, 14.10.2021, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr die Möglichkeit, sich die eigene Akte gegen Empfangsbestätigung in der Praxis abzuholen. Die Praxis ist zu diesem Zweck mit Arzthelferinnen von Dr. Holst besetzt.
Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten bzw. deren behandelnde Arztpraxen ihre Patientenakten auch schriftlich bei der Praxis Dr. Holst anfordern. Diese wird dann zeitnah postalisch zugesandt. Aus Infektionsschutzgründen wird darum gebeten, in weniger dringenden Fällen vorrangig auf die Möglichkeit der postalischen Zusendung zurückzugreifen. Im Übrigen bleibt die Praxis weiterhin geschlossen.
Im Falle der persönlichen Abholung bittet das Landratsamt, im eigenen gesundheitlichen Interesse auf die Einhaltung der AHA-Regeln zu achten. Die Praxis wird ihrerseits entsprechende Vorsorge treffen, dass die Schutz- und Hygienevorschriften eingehalten werden. (pm)