Über die Zutrittsregelungen zu den städtischen Einrichtungen gemäß der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Stufe Rot der „Krankenhausampel“ informiert die Stadt Nördlingen. Für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt ab sofort die 2G-Regel. Der Besuch ist für Geimpfte, Genesene und Kinder bis 12 Jahren möglich. Für den Museumsbesuch sowie den Ausblick vom "Daniel" gilt die 2G-Regel.
Für den Besuch des Hallenbads gilt die 2G-Regel. Ab 11. November 2021 sind zusätzlich minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, zum Hallenbad zugelassen.
Für die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Behördengänge sind ohne Impfung oder Test möglich.
In sämtlichen Einrichtungen der Stadt Nördlingen besteht die Verpflichtung zur Tragung einer FFP2-Maske. (pm)