Homeoffice bei vielen Arbeitnehmern gefragt
Schon am 24. November führte die Bundesregierung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz neue verbindliche Regeln für 3G am Arbeitsplatz ein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer nur noch geimpft, genesen oder negativ getestet Zugang zu ihren Arbeitsstätten haben. Außerdem wurde die Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt. Diese besagt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Büroarbeiten und vergleichbaren Tätigkeiten die grundsätzliche Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice anbieten müssen. Arbeitnehmer sind theoretisch gezwungen, dieses Angebot anzunehmen. Allerdings genügt eine formlose Mitteilung, dass die persönlichen Umstände (mangelnde technische Ausstattung oder ein fehlender ruhiger Ort zum Arbeiten) Homeoffice nicht zulassen.
Allerdings gibt es nur wenige Arbeitnehmer, die die Arbeit von zu Hause aus ablehnen. Neben dem höheren Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus spielen viele andere Gründe eine Rolle: das Wegfallen der täglichen Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück, eine konzentriertere ruhigere Arbeitsumgebung zu Hause und die größere Flexibilität bei der Zeiteinteilung zum Beispiel. Vermisst wird lediglich der direkte Kontakt zu liebgewonnenen Kollegen, den auch Online-Konferenzen per Zoom und Instant Messaging-Programme nicht ersetzen können.
Arbeitgeber muss für die Einrichtung aufkommen
Gut zu wissen für Arbeitnehmer: Ganz gleich, ob sie freiwillig von sich aus im Homeoffice bleiben möchten oder von ihren Vorgesetzten dazu aufgefordert werden, der Arbeitgeber muss grundsätzlich für die Ausstattung aufkommen. Dies umfasst zunächst die Einrichtung des Arbeitszimmers oder der Arbeitsecke mit Schreibtisch und ergonomischem Schreibtischstuhl, sowie die technische Ausrüstung wie einen Laptop und ein Smartphone (die aber dann nur beruflich und nicht nebenbei privat genutzt werden dürfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde).
Auch den Bürobedarf vom Druckerpapier bis zum einfachen Kugelschreiber muss der Arbeitgeber bezahlen, wobei es ihm natürlich freisteht, den Mitarbeitern die ohnehin im Büro vorhandenen Arbeitsmittel mitzugeben. Da sich Strom, Heizung und ähnliches nicht sauber in berufliche und private Nutzung unterteilen lassen, sollten beide Seiten hier eine Pauschale aushandeln. Diese deckt die zusätzlichen Kosten, wenn die Heizung im winterlichen Homeoffice den ganzen Tag betrieben werden muss.
Homeoffice dauerhaft von der Steuer absetzen
Dass das Homeoffice mit oder ohne Corona dauerhaft stärker genutzt wird, scheint auch die neue Regierung zu ahnen. Finanzminister Christian Lindner gab kürzlich Pläne bekannt, wonach die bisherige Ausnahmeregelung für die steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffice im Jahr 2020 in eine neue dauerhaft gültige Steuerregel umgewandelt werden könnte.(pr)