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So funktioniert der Käuferschutz beim Onlineshopping

PayPal ist ein beliebter Zahlungsdienstleister und bietet einen umfassenden Käuferschutz Bild: Pixabay
Wer als Kunde bei einem Online-Händler Waren bestellt und mit einem Online-Bezahldienstleister bezahlt, hat häufig mehr Möglichkeiten, wenn die Ware nicht ankommt. Anbieter wie Klarna, PayPal und Amazon Pay verschiedene Optionen, wie Kunden ihr Geld zurückbekommen,

Falls ein Kauf zum Beispiel mit einer Prepaidkarte oder per Gutschein bezahlt wurde, kann der Käuferschutz in der Regel nicht greifen. Auch wenn es sich um den Kauf digitaler Produkte wie Musik- oder Filmdownloads, Onlinekurse oder E-Books handelt, gibt es Grenzen. Wurde jedoch in einem Online-Shop ein physisches Produkt bestellt, so gibt es die Möglichkeit, das bezahlte Geld zurückzubekommen.

Keine oder nur erschwerte Chance auf eine Rückerstattung haben Kunden bei diesen Warengruppen:

  • Bezahlungen für Dienstleistungen
  • Bei Alkohol, Tabak, Medikamenten sowie Kraftfahrzeugen kann der Käuferschutz vom Anbieter explizit ausgeschlossen sein

Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Käuferschutz greift

PayPal bietet diese Option beispielsweise an, wenn Käufe offiziell getätigt wurden, also das Geld nicht mit der Option „an Freunde oder Familie senden“ transferiert wurde. PayPal ist als Online-Bezahldienstleister in die meisten Online-Shops integriert und für viele Verbraucher häufig die erste Wahl, wenn es um die digitale Zahlungsabwicklung geht.  Wer über PayPal oder Klarna einen Kauf rückabwickeln will und sich auf den Käuferschutz beruft, der muss verschiedene Kriterien erfüllen:

  • Frist einhalten, in der der Antrag auf Käuferschutz gestellt wird
  • Händler kontaktieren. Dies kann unter Umständen Voraussetzung sein, um den Käuferschutz geltend zu machen

Rechte von Käufern per Gesetz

Nicht in allen Fällen kommen Kunden mit dem Käuferschutz weiter. So sieht dieser beispielsweise die Pflicht des Verkäufers getan, wenn dieser einen Versandbeleg vorweisen kann. Geht die Bestellung dann auf dem Postweg verloren, kann der Verkäufer über den Käuferschutz nicht in die Haftung genommen werden und die Rückerstattung des Geldes wird schwierig.

Erst wenn ein solcher Fall vor Gericht zieht, haben Käufer eine Chance, denn das Verlust- und Transportrisiko der Ware trägt per Gesetz der Verkäufer. Er muss also im Ernstfall nachweisen, dass die Ware tatsächlich bei Kunden angekommen ist.

Was gilt für beschädigte oder falsche Ware?

Handelt es sich nicht um Ware, die nicht ankommt, sondern um beschädigte oder fehlerhafte Ware, sind die Möglichkeiten andere:

  • Kunden können falsche oder mangelhafte Ware bei den Bezahldienstleistern reklamieren – diese haben für solche Fälle Kategorien eingerichtet, auf Basis derer sie entscheiden, ob der Kunde Anspruch auf Erstattung hat. In der Regel wird dann je nach Einzelfall entschieden.
  • Kunden müssen unter Umständen Fotos einreichen, mit denen sie die Mängel belegen.

PayPal ist nicht nur in Online-Shops vertreten. Auch bei den Anbietern von Sportwetten ist PayPal eine der gängigen Bezahlmöglichkeiten, ebenso in Online-Casinos sowie bei Online-Dienstleistern. PayPal ist sicher, einfach und für Käufer kostenlos nutzbar. Nur die Verkäufer zahlen eine Gebühr.

Wer bezahlt die Versandkosten für die Rücksendung?

Einige Bezahldienstleister verlangen, dass Kunden ihre mangelhafte Ware zurückschicken, bevor sie ihnen das Geld erstatten. Die Rücksendekosten werden dabei nicht vom Online-Bezahldienstleister getragen, sondern entweder vom Verkäufer (je nach Kulanz) oder vom Käufer selbst. Per Gesetz haben Käufer jedoch ein Anrecht darauf, Kosten für die Rücksendung vom Verkäufer einzufordern und dafür sogar einen Vorschuss zu erhalten.

Es ist daher nicht immer ratsam, auf den Käuferschutz der Bezahldienstleister zurückzugreifen, sondern es kann Sinn machen, sich auf die geltenden Gesetze zu beziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um hohe Summen für Versandkosten handelt, zum Beispiel beim Versand ins Ausland oder wenn eine Spedition eingeschaltet ist.

Rechtliche Mittel statt Käuferschutz prüfen

Käuferschutz ist praktisch, jedoch nicht immer das Allerheilmittel. Dafür haben Verbraucher aber schon rein rechtlich betrachtet zahlreiche Ansprüche wie den gesetzlichen Widerruf von 14 Tagen und vieles mehr. Es sollte sorgsam abgewogen werden, ob vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, wodurch die Ware auf die Gefahr des Verkäufers hin zurückgeschickt wird oder ob der Käuferschutz genutzt wird. Dabei werden die Versandkosten nicht immer vom Händler übernommen und es kann sein, dass Käufer darauf sitzenbleiben.