Die Straßenzüge "Am Kehr" und "Oberfeld" können von Dienstag, 3. Mai bzw. Mittwoch, 4. Mai jeweils ab 15:30 Uhr bis zur Freigabe durch die bauausführende Firma (spätestens Freitag, 6. Mai 06:00 Uhr) weder befahren noch begangen werden. Fahrzeuge sind in dieser Zeit am besten außerhalb der Straßenzüge abzustellen. Warenlieferungen sind ebenfalls nicht möglich.
Damit ein dauerhaft kraftschlüssiger Verbund zwischen der neu eingebauten Asphalttragschicht und der geplanten Asphaltdeckschicht erreicht werden kann, muss die Tragschicht mit einer Bitumenemulsion besprüht werden. Dieser Haftkleber darf bis zum Einbau der Asphaltdecke nicht befahren werden. (pm)