Zur Überbrückung dieser Zeit können außerhalb der Stadtmauer gelegene Einkaufsmöglichkeiten mit dem Rufbussystem NÖ-mobil erreicht werden (Tel. 09081/240 40 95). Körperlich hilfsbedürftige Personen werden gerne von der Nördlinger Nachbarschaftshilfe e. V. beim Einkaufen unterstützt (Tel. 09081/276 2027).
Des Weiteren bietet der CAP-Markt Nördlingen einen Lieferservice ab einem Bestellwert von 20 Euro an. (pm)
Körperliche Hilfsbedürftigkeit liegt vor bei Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, bei Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer zusätzlichen Bescheinigung eines Arztes, der die Hilfsbedürftigkeit bestätigt, bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80, oder bei Eintrag der Merkzeichen „Bl“, „H“, „aG“, „B“, „GI“ im Schwerbehindertenausweis sowie bei Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrad 1 - 5) erhalten.