Oberbürgermeisterkandidat Albert Riedelsheimer (Grüne) freut sich über das jüngst vorstellte Gutachten, nachdem das Tanzhaus nun doch wirtschaftlich sanierbar ist. Wenn sich die vorgestellten Zahlen als stabil erweisen, ist die Entscheidung für die Sanierung des Tanzhauses klar. „Wenn dieses Gebäude, von dem das Gesamtensemble der Reichstraße maßgeblich geprägt wird zu erhalten ist, müssen wir es tun.“ Allerdings fordert er vor der Entscheidung weitere Fakten. Zum einen muss geklärt werden, ob es sich um einen sogenannten Skelettbau handelt oder nicht. Hierzu gibt es unterschiedliche Aussagen. „Wenn mehrere Bürger, die auf der Baustelle aktiv waren, diese Bauweise in Frage stellen, muss es doch logischer Weise vor der finalen Abstimmung geklärt werden, da ansonsten die Berechnungsgrundlage vollkommen falsch ist“, stellt Riedelsheimer fest.
Ansonsten freut er sich über die Kernaussage, nach der die Sanierung um einige Millionen billiger ist und auch eine deutlich kürzere Bauzeit im Raum steht. Bei einem Bauvolumen von rund 20 Millionen Euro ist es für Riedelsheimer aber auch selbstverständlich, einen zweiten Planer zu Rate zu ziehen, um die vorgelegten Zahlen nochmals auf ihre Plausibilität zu prüfen. „Das würde vermutlich jeder private Investor bei dieser Größenordnung auch tun“, vermutet Riedelsheimer.
Bezüglich den vorgestellten Nutzungsoptionen, sieht er noch Diskussionsbedarf: Schließfächer und Lebensmittelabholboxen sind in einem zentralen Gebäude keine Option für ihn, statt eines Cafés sieht er ein Speiselokal für Tagesgäste mit zwei Nebenzimmern für Versammlungen und schließlich ist klar, dass ein halbes Stockwerk für die Stadtbibliothek eher ein Rückschritt als eine Aufwertung darstellen würde.
Für Riedelsheimer ist es wichtig, den Entscheidungsprozess weiter voranzutreiben, ob die die letztendliche Entscheidung von diesem oder dem nächsten Stadtrat getroffen wird, ist für ihn noch offen. Wichtig ist, alle Fakten zu beleuchten und klar zu machen, welche Nutzungsoptionen mehrheitlich gewünscht sind. Letztendlich braucht diese für die Bürgerschaft sehr bewegende Frage auch eine klare Mehrheit im Stadtrat, die nicht fortlaufend hinterfragt wird. Er hält auch ein Ratsbegehren mit der Kommunalwahl am 15. März für vorstellbar.