Die Reform hat fünf Schwerpunkte, die im Laufe des kommenden Jahres im Baurecht abgebildet werden sollen. Die wichtigste Neuerung ist aus Sicht des Abgeordneten die Einführung einer Genehmigungsfiktion. „Das bedeutet, dass Baugenehmigungen automatisch drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde als genehmigt gelten“, erklärt MdL Fackler. Einfacher und schneller geht es außerdem für Bauherren, die sich entscheiden, seriell zu bauen. Dafür wird es in Zukunft eine Typengenehmigung geben, damit nicht jedes Vorhaben eigens geprüft werden muss.
Erleichtert wird auch das Ausbauen und Aufstocken von nicht ausgebauten Dachgeschossen. „Bauherren brauchen dann keine Genehmigung mehr, müssen sich aber natürlich weiterhin an den Bebauungsplan halten“, so MdL Fackler. Gerade dieser Änderungswunsch stammt von den Kommunen und wurde entsprechend berücksichtigt.
Um flächenschonendes Bauen zu ermöglichen, wird die Abstandsfläche auf mindestens 0,4 H (H entspricht der Wandhöhe), aber mindestens drei Meter verkürzt. Die Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, künftig per Satzungsbeschluss reine Steingärten oder Kunstrasenflächen zu verbieten und eine ökologische Gestaltung von Gärten und Zufahrten verpflichtend vorzuschreiben. Außerdem soll die Baugenehmigung in digitaler Form getestet werden. „Insgesamt finden sich in diesem Paket einige Maßnahmen wieder, die seitens unserer Bürger und der Kommunen im Landkreis immer wieder an mich herangetragen werden“, fasst MdL Wolfgang Fackler zusammen.(pm)