Die 2018 in Kraft getretene Novelle des Polizeiaufgabengesetzes hatte letztes Jahr großes Aufsehen erregt. Um sich hierüber zu informieren, hatte die Junge Union Nördlingen mit dem Bezirksvorsitzenden des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit, Polizeidirektor Udo Dreher, einen Experten eingeladen.
Dreher, der auch stellvertretender Vorsitzender der CSU Nördlingen ist, machte deutlich, dass die wesentliche Intention des bayerischen Gesetzgebers bei der Novellierung die Anpassung der Gesetzeslage an moderne Gegebenheiten gewesen sei. Auch das Verbrechen mache vor neuen technischen Errungenschaften nicht Halt. Daher sei etwa eine Kompetenz geschaffen worden, um auf Clouds zugreifen zu können. Ferner wies er darauf hin, dass der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht erstmals im neuen PAG auftauche, sondern zuvor vom Bundesverfassungsgericht in dessen Urteil zum BKA-Gesetz kreiert worden sei.
Wichtig sei es ihm auch zu erwähnen, dass viele der neu eingeführten Eingriffsgrundlagen der bayerischen Polizei unter einem Richtervorbehalt stünden. Generell sei für das gesamte Polizeirecht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, welcher seine Wurzeln im Staatsstrukturprinzip des Rechtsstaates und den Grundrechten hat, elementar.
In der anschließenden Diskussionen kamen die JUler zum Schluss, dass Sicherheit und Freiheit nicht reine Antipoden seien. Ohne ein gewisses Maß an Sicherheit sei Freiheit als solche nämlich schon gar nicht denkbar. Bei nüchterner und objektiver Bewertung des neuen PAG liege der Verdacht nahe, dass es den vermeintlichen Kritikern und vermeintlichen Verteidigern des Rechtsstaates primär darum gegangen war, mithilfe einer Desinformationskampagne der CSU bei der Landtageswahl 2018 zu schaden. (pm)