Das Sportgericht Bayern entscheidet über sämtliche Meldungen in den Verbandsspielen im Juniorinnen-, Junioren-, Frauen- und Herrenspielbetrieb, also der Landes- und Bayernligen sowie der Regionalliga im Herrenbereich. Während einer Saison müssen in diesen Ligen insgesamt ca. 850 bis 900 Fälle abgeurteilt werden.
In einem kurzweiligen und abwechslungsreichen Vortrag erläuterte Loder zunächst das „Standard-Verfahren“ bei einer Roten Karte. Bevor das Sportgericht eine Entscheidung fällt, reicht der Verbandsanwalt zunächst einen vorläufigen Strafantrag ein. Diesem Antrag kann der betroffene Verein zustimmen oder hierzu eine Stellungnahme abgeben, bevor der Verbandsanwalt einen endgültigen Strafantrag mit gleichem oder reduziertem Strafmaß stellt. Gegen die folgende Entscheidung durch den Einzelrichter kann der Verein Einspruch einlegen, sodass das Verfahren vor der Sportgerichtskammer fortgeführt wird. Besteht auch gegen dieses Urteil kein Einverständnis, besteht noch die Möglichkeit der Berufung zum Verbandssportgericht.
Das Strafmaß des Sportgerichts Bayern reicht von Geldstrafen und Spielsperren bis zum Punktabzug. Grundlage für die Entscheidung ist zunächst die schriftliche Meldung des Schiedsrichters zu dem Vorfall. Ergänzend wird auch auf Fernsehbilder zurückgegriffen, sofern welche zur Verfügung stehen. Während bei Freundschaftsspielen Verstöße gegen das Spielrecht und Passmängel die meisten Sportgerichtsverfahren auslösen, sind im Lauf der Saison die ausgesprochenen Roten Karten der häufigste Grund. Dabei ist der fehlbare Spieler für alle Partien - also für Liga-, Pokal- und Freundschaftsspiele - so lange gesperrt, bis das Sportgericht ein Urteil gesprochen hat. Beim Hallenfußball gilt die Sperre hingegen nur für Hallen- und Futsalturniere.
Zum Abschluss bedankte sich Obmann Tobias Heuberger bei Loder und überreichte ihm ein kleines Präsent. (pm)