Die Stadt weist darauf hin, dass während der Bauarbeiten darauf geachtet wird, dass die Grundstücke der Anwohnerinnen und Anwohner immer aus einer Richtung erreichbar sind. Sollte dies nach Stand der Arbeiten kurzfristig nicht möglich sein, werden die Anwohner*innen mindestens drei Tage vorher schriftlich unterrichtet.
Die Stadt Nördlingen bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis. (pm)