Kontroverse

Streit um Fassadengemälde geht in die nächste Runde

Der Schriftzug auf dem Gemälde am Ortseingang von Erlingshofen, soll laut Landratsamt eine Ablenkung für heranfahrende Verkehrsteilnehmer darstellen und gilt zudem als Propaganda. Bild: Diana Hahn
Der Streit um das Fassadengemälde am Ortseingang von Erlingshofen geht weiter. Erneut wurde Inhaber Michael Sailer vom Landratsamt Donau-Ries dazu aufgefordert, den Schriftzug zu entfernen oder zumindest zu überdecken.

Bereits im August hatten wir über die Kontroverse rund um das Fassadengemälde der Firma "Schwäbische Landprodukte GmbH" am Ortseingang von Erlingshofen berichtet. Damals wurde Inhaber Michael Sailer vom Landratsamt Donau-Ries dazu aufgefordert, dass Bild samt Schriftzug zu entfernen. Eine Aufforderung, die für Sailer schon damals nicht infrage kam. 

Bepflanzung erst in zwei Jahren hoch genug 

In der Hoffnung, den Schriftzug nicht entfernen zu müssen, hat der Landwirt inzwischen begonnen, Miscanthus-Pflanzen zu säen, die zukünftig als Sichtschutz dienen sollen. Für das Landratsamt Donau-Ries sind diese Pflanzen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine adäquate Lösung, auch weil es rund zwei Jahre dauern würde, bis die Pflanzen hoch genug wären. In einem aktuellen Schreiben des Landratsamtes, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es demnach: "Bis der volle Sichtschutz durch die Bepflanzung erreicht sei, wäre eine Abdeckung des Schriftzuges notwendig, damit auch eine zeitnahe Lösung gegeben sei und baldmöglichst sichergestellt werden könne, dass keine Ablenkung des Verkehrs mehr stattfindet." 

Landratsamt wertet Schriftzug als Propaganda 

Anders als noch vor einigen Monaten ist mittlerweile lediglich der Schriftzug "Das schönste Wappen auf der Welt, das ist der Pflug im Ackerfeld", Mittelpunkt der Beanstandungen des Landratsamtes. Nach Auffassung des Landratsamtes handelt es sich bei diesem Schriftzug um eine Form der Propaganda. "Der Spruch in Zusammenhang mit den Darstellungen soll dem Verkehrsteilnehmer den Wandel der Landwirtschaft aufzeigen und eine positive Haltung gegenüber der Landwirtschaft vermitteln", so die Begründung. 

Neben der verkehrsrechtlich bedenklichen Lage argumentiert das Landratsamt deshalb vor allem damit, dass außerhalb von geschlossenen Ortschaften jegliche Art von Werbung und Propaganda verboten sei. Gleiches gilt laut Schreiben "auch für Werbeanlagen und Propaganda im Innerortsbereich, wenn diese den Verkehr außerhalb der geschlossenen Ortschaft beeinträchtigen." Durch die Größe des Schriftzugs und die unmittelbare Sicht von der B16 auf die Halle sei dieser Tatbestand auf alle Fälle gegeben, heißt es weiter. 

Für besonderen Preis nominiert

Für Inhaber Michael Sailer stellt sich die Situation hingegen anders dar. "Meiner Meinung gibt es entlang der Bundesstraßen im Landkreis genug 'störende' Elemente, sei es durch Gebäude oder andere Gegenstände. Ich kann deshalb nach wie vor nicht nachvollziehen, warum gerade unser Schriftzug derart kritisch gesehen wird", so Sailer. In Folge der Berichterstattung habe der Landwirt unzählige positive Zuschriften bekommen. Eine ganz Besondere sei auch dabei gewesen. "Die Werner-Bonhof-Stiftung aus Berlin hat Kontakt mit uns aufgenommen. Sie zeichnen jedes Jahr Unternehmer*innen aus, die sich aktiv und erfolgreich gegen 'Behördlichen Wahnsinn' zur Wehr setzen. Wir haben es mit unserem Fall auch auf ihre Liste geschafft", erklärt Sailer stolz. 

Sailer: "Zur Not gehen wir durch alle Instanzen"

Direkten Kontakt mit dem Landratsamt hat Michael Sailer hingegen schon seit längerer Zeit nicht mehr - die Kommunikation läuft ausschließlich über seinen Anwalt. Entsprechend sehen auch die nächsten Schritte des Landwirts aus: "Wir werden den Schriftzug auf keinen Fall überdecken. Sollte es nötig sein, werden wir den Fall zunächst vor das Verwaltungsgericht bringen und später auch durch höhere Instanzen." Wie es konkret weitergeht bleibt weiterhin offen. Sicher ist aber, dass der Fall beide Parteien noch länger beschäftigen wird, zumindest wenn ein Gericht über die Zukunft des Schriftzuges entscheiden muss.