Symbolbild Bild: pixabay
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden.

Als erstes sind alle Papierführerscheine dran. Wann es spätestens so weit ist, zeigt die unten aufgeführte Tabelle. Ab dem Jahr 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro. Es ist mit einer Antragsbearbeitung in der Regel von mehreren Wochen zu rechnen, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung dringend empfohlen wird. Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch erhalten Sie bei der Führerscheinstelle in Donauwörth, Pflegstraße 2, Telefon 0906 / 74648 oder 0906 / 746205, sowie im Bürgerservice in Nördlingen, Bürgermeister-Reiger-Straße 5, 0906 / 746820 und auf der Homepage unter www.donau-ries.de.

Aktuell sind nur die Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre alten Papierführerscheine umtauschen zu lassen. Alle anderen Jahrgänge sind später an der Reihe. Hierüber erfolgt rechtzeitig eine entsprechende Information. (pm)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. der Fahrerlaubnisinhaberin Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 1953:  19.01.2033
1953 bis 1958:  19.01.2022
1959 bis 1964:  19.01.2023
1965 bis 1970:  19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025