AWV

AWV öffnet alle Recyclinghöfe zum 1. Juli

Der Recyclinghof in Binsberg. Bild: AWV
Nachdem Bayernweit die Corona-Pandemie sich etwas entspannt hat, öffnet AWV-Nordschwaben alle Recyclinghöfe zum 01. Juli, mit gelockerten Sicherheitsmaßnahmen. Die Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregelungen gelten weiterhin.

Zu den regulären Öffnungszeiten haben folgende Recyclinghöfe mit jeweiligen Grünsammelplätzen geöffnet:

Nördlingen, Oettingen, Rain, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen-Lauingen, Wemding und Wertingen mit jeweiligen Grünsammelplätzen. Die Recyclinghöfe Bachhagel, Bissingen, Buttenwiesen, Dillingen, Haunsheim, Höchstädt, Alerheim, Asbach-Bäumenheim, Daiting, Deiningen, Forheim, Fremdingen, Kaisheim, Marxheim, Bächingen, Maihingen, Marktoffingen, Mertingen, Monheim, Oberndorf, Otting, Rögling, Tagmersheim, Tapfheim und Wallerstein.

Mit geänderten Öffnungszeiten haben folgende Recyclinghöfe geöffnet:

Donauwörth-Glockenfeldweg, Glött, Holzheim/DLG, Wittislingen, Buchdorf, Fünfstetten, Harburg, Huisheim, Mönchsdeggingen, Möttingen, Wolferstadt und Villbach

Bis auf weiteres bleibt der Grünsammelplatz in Donauwörth-Nordheim geschlossen.

Ab 01. Juli gelten die gelockerten Schutzmaßnahmen:

  • Es dürfen auf den größeren Recyclinghöfen bis zu 5 Autos im Recyclinghof und bis zu 3 Autos auf dem Grünsammelplatz sein. Das gilt für die Recyclinghöfe: Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen Rain, Wemding und Wertingen.
  • Auf allen anderen Recyclinghöfen dürfen insgesamt bis zu 3 Autos auf dem Recyclinghof und (wenn vorhanden) auf dem Grünsammelplatz sein
  • Der AWV bittet die Bürger von Nordschwaben, Mund- und Nasenschutz zu tragen, wo die Allgemeine Abstandsgebot zwischen 2 Personen von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Wie zum Beispiel im Kassenbereich.

Nach wie vor gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:

  • Die AWV Mitarbeiter regeln den Zugang
  • Die AWV Mitarbeiter helfen nicht beim Abladen um Nähe zu vermeiden
  • Aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen müssen Kinder im Auto bleiben
  • Die AWV Mitarbeiter haben das Recht, Großmengen die zu Verzögerungen führen, zurückzuweisen
  • Die Anlieferer müssen bei langen Wartezeiten im Auto bleiben (pm)