Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, besagt nämlich, dass die installierte Leistung von Solaranlagen bis zum Jahr 2040 auf 400 Gigawatt gesteigert werden muss. Das soll je zur Hälfte auf Gebäuden und auf Freiflächen geschehen. Um den erforderlichen Anteil der Landkreise und kreisfreien Städte zu berechnen, hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Leistung der Anlagen auf Dächern nun auf deren Einwohnerzahl umgelegt.
Dabei zeigte sich, dass der Landkreis Donau-Ries seinen Anteil beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Bauten zu 94 Prozent erreicht hat. Der Landkreis liegt damit im bundesweiten Vergleich auf dem sechsten Rang! Aktuell sind Anlagen mit einer Leistung von 303,9 Megawatt auf den Dachflächen im Landkreis verbaut. 324 Megawatt wären nötig, um die vollen 100 Prozent zu erreichen.
Landrat Stefan Rößle freut sich, dass wir im Landkreis Donau-Ries im Bundesvergleich schon so weit sind. „Das landkreisweite Solarpotenzialkataster und unsere kostenlose Energieberatung spielen hier sicherlich eine große Rolle. Das bestärkt uns darin, diese erfolgreichen Aktivitäten fortzuführen, aber auch neue Angebote zu schaffen.“, so Rößle.
Bei aller Freude über den bisherigen Erfolg ruft Landrat Rößle aber auch zu weiteren Anstrengungen auf: „Dass der Landkreis Donau-Ries seinen Anteil an installierten Solaranlagen auf Dächern erfüllt, ist nur das Minimum. Wenn wir hier 100 Prozent erreichen, ist nicht Schluss, wir haben dann nur den Pflichtteil hinter uns.“ betont Landrat Rößle.
Freiflächen sollen künftig eine noch größere Rolle spielen
Vor allem die Installation von Freiflächen-PV-Anlagen im Landkreis ist noch ausbaufähig. Laut RND muss knapp ein Prozent der Landesfläche Deutschlands mit Freiflächenanlagen bebaut werden, um das Ausbauziel zu erreichen.
Im Landkreis Donau-Ries wären dies etwa 12,75 Quadratkilometer, derzeit sind jedoch nur auf etwa 0,9 Quadratkilometern Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt 55,1 Megawatt installiert.
Genauso wichtig wie der weitere Ausbau der Solarenergie ist aber auch – so Landrat Rößle -, dass die Abnahme des produzierten Stroms durch die Netzbetreiber gewährleistet sein muss. (pm)