In insgesamt 159 Fällen von Mindestlohn-Prellerei ermittelte im letzten Jahr das Hauptzollamt Augsburg im Landkreis Donau-Ries.
Landkreis - Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: Im Landkreis Donau-Ries gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Schwaben verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Augsburg. In dessen Bereich leiteten die
Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 159 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG Schwaben. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe: Dort bekamen damals 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Gewerkschafter Lubecki beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Augsburger Zolls 369 Betriebe der Branche geprüft.
Allein im Landkreis Donau-Ries gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 198 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Lubecki weiter. Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Schwaben auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Augsburg im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.864 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 427.000 Euro. (pm)