Die gegenwärtige Lage mit Dauerregen und Überschwemmungen, insbesondere im südlichen Landkreis, kann auch den Schulbetrieb beeinträchtigen. Aussagen darüber, welche Gebiete im Landkreis Donau-Ries konkret betroffen sein werden, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht detaillierter treffen, so das Landratsam am Sonntagnachmittag in einer Pressemitteilung
Im Falle von lokaler Überschwemmung oder dadurch bedingtem Ausfall des Schülernahverkehrs am Montag und Dienstag müssen die Schülerinnen und Schüler nicht riskieren, in die Schule zu kommen. Die Eltern müssen ihre Kinder jedoch ordnungsgemäß von der Schule abmelden, falls diese zu Hause bleiben. In jedem Fall wird in den Schulen im Landkreis ein Notbetrieb bzw. eine Notbetreuung eingerichtet.
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst in der Schule anzutreten.
Bei einer unklaren Situation ohne Verfügung der Koordinierungsgruppe (im Landkreis regional begrenzt auftretende widrige Witterungsbedingungen) kann die Entscheidung also in die Verantwortung der Eltern gelegt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Erziehungsberechtigten die Schule zeitnah darüber verständigen, dass der Weg zur Schule nicht möglich ist (z. B. kein Busverkehr) oder den Eltern zu gefährlich erscheint. In diesem Fall kann die Schule den Schüler / die Schülerin an diesen Tagen vom Unterricht beurlauben. (pm)