Mordprozess

„Das kennt man nur aus schlechten Filmen“

Der Angeklagte (links) mit Dolmetscher, Verteidiger und Justizvollzugsbeamten. Bild: Maximilian Bosch
Heute wurde der Prozess gegen den 35-jährigen Mann, der vor rund einem Jahr ein indisches Ehepaar in Donauwörth mit einem Messer angegriffen hatte und den Mann dabei tödlich verletzte, fortgesetzt. Vor allem Polizeibeamte wurden am zweiten Verhandlungstag als Zeugen gehört.

Mit den Worten „Das kennt man nur aus schlechten Filmen“, beschrieb einer der Beamten, die als erste am Ort des Tatgeschehens in der Donauwörther Bahnhofsstraße angekommen waren, das Bild das sich den Einsatzkräften an dem Freitag im März vergangenen Jahres bot. Schon bei der Anfahrt hätten die Polizeibeamten eine Menschenmenge in der Nähe des Tatorts gesehen, die ihnen mit Gesten klar machte, dass es sich um eine „brisante“ Situation handeln musste.

Küchenmesser als Tatwaffe

Direkt nach dem Aussteigen habe man aus Richtung des Tatorts laute Rufe gehört, erinnert sich der Polizeibeamte. Was genau gerufen wurde, habe er nicht verstanden, so der Beamte weiter. Als sich die Einsatzkräfte dem Ort des Geschehens nähern, erkennen sie, dass der Angeklagte im Besitz eines Messers ist. Die Tatwaffe, später erfährt das Gericht von einem Kripobeamten, dass es sich dabei um ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser gehandelt hat, habe er Angeklagte dabei in der rechten Hand gehalten. Auch ein Stichbewegung sei zu beobachten gewesen, sagt einer der Polizeibeamten aus. Die Beamten reagieren sofort und bringen den Angeklagten dazu das Messer wegzuwerfen. „Ich habe ihn angeschrien, richtig angeschrien und das mehrmals, dass er das Messer weglegen soll“, sagt einer der Beamten aus. Auch den Waffengebrauch habe er dabei angedroht. Der Angeklagte reagiert nach kurzem Zögern, bewegte sich "2 bis 3 Meter vom Opfer weg und warf das Messer weg", beschreiben die Beamten, die zuerst am Tatort eingetroffen waren, die Situation übereinstimmend. Auch der Aufforderung sich auf den Boden zu legen kommt der Angeklagte am Tattag nach. Die Beamten halten ihn fest und legen ihm Handfesseln an.

Nachdem der Angreifer gefesselt ist, kümmern sich die Polizisten um die Opfer. "Der Mann lag blutüberströmt in Embryohaltung auf dem Boden", so der Beamte. Seine Frau habe schützend über ihm gekniet. Ein Augenzeuge habe bereits versucht die Blutung mit einem Kleidungsstück zu stillen. "So wie der verletzt war, habe ich schnell erkannt, dass eine Versorgung nur durch professionelles Personal möglich ist", beschreibt der junge Polizist die Situation die sich ihm bot. Man habe gar nicht gewusst, wo man anfangen solle zu helfen. Der Angeklagte wurde in der Zwischenzeit von einer anderen Streife auf die Dienststelle nach Donauwörth gebracht, um dort die Spuren zu sichern.

Verdacht einer Psychose

Die Verfassung des Angeklagten am Tattag beschreiben die Beamten dem Gericht als ruhig. Allerdings habe er sich immer wieder danach erkundigt "ob der Mann schon tot sei", erklären mehrere der Polizisten. Auf die Fragen nach den Gründen für seine Tat, habe der Angeklagte angegeben, er sei „Alpha“ und die Weltbevölkerung sei sein Volk, dass er habe beschützen müssen, erklärt ein Beamter der Kripo in Dillingen, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Ihm sei der Angeklagte "eiskalt" vorgekommen. "Der absolute Tötungswille war da", so der Kripobeamte weiter.

Auch die Ärztin, die von den Beamten zur Blutentnahme hinzugerufen worden war, war am 2. Prozesstag als Zeugin geladen. Ihr gegenüber habe der Angeklagte angegeben bereits seit drei Tagen weder geschlafen noch gegessen oder getrunken zu haben.  Außerdem habe er gesagt: "Ich lebe im Dunkeln, ich wurde angegriffen." Für sie läge daher der Verdacht einer Psychose beim Angeklagten nahe. "Ich hatte nicht den Verdacht, dass er stark mit Drogen intoxikiert war", so die Ärztin.

Kein politisches oder religiöses Tatmotiv

Dass auch ein mögliches politisches oder religiöses Tatmotiv bei den Ermittlungen berücksichtigt wurde kam am zweiten Verhandlungstag ebenfalls zur Sprache. Den Verdacht legte neben einer Zeugenaussage, nach der der Täter "Allahu Akbar" gerufen haben soll, auch eine Gebetsschnur nahe, die bei der Durchsuchung des Angeklagten gefunden wurde. Aus diesem Grund wurde auch die Wohnung des Täters mit einem Sprengstoffspürhund durchsucht und auch das Auto des Angeklagten wurde von den Beamten unter die Lupe genommen. Allerdings ergaben sich im Verlauf der Ermittlungen, so ein Kripobeamter, keine weiteren Anhaltspunkte für eine politische oder religiös motivierte Tat. 

Die Verhandlung wird in der nächsten Woche fortgesetzt. 

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