Weil seine Ehefrau wohl bereits seit mehreren Jahren drohte, sich scheiden zu lassen, befürchtete der Angeklagte erhebliche finanzielle Einbußen, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Deshalb soll der Angeklagte seine Frau mit "zwei wuchtigen Schlägen" niedergeschlagen und das bewusstlose und verletzte Opfer daraufhin mit Gülle übergossen haben. Für einen Mord aus Habgier spreche laut Staatsanwaltschaft, dass der Mann das gemeinsame Vermögen für sich behalten wollte und deswegen bereits rund 130 000 Euro Bargeld, aufgeteilt auf Verstecke im Haus und seinem Pkw, zur Seite geschafft habe.
Paar hatte Eheprobleme
Anderer Meinung ist die Verteidigung des 55-jährigen Familienvaters. Den Ausführungen der Verteidiger zu Folge, soll es sich beim Tod der 51-Jährigen um einen Unfall gehandelt haben. Die Ehefrau des Angeklagten sei im letzten Herbst auf dem gemeinsamen Hof in Birkhausen (Gemeinde Wallerstein) wohl selbst in die Güllegrube gestiegen und dort gestürzt. Sie habe sich aus der Grube befreien können und sei dann am Grubenrand gestorben. Die Kopfverletzungen habe sie sich möglicherweise beim Versuch aus der Grube herauszusteigen zugezogen.
Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte bisher nicht selbst, sondern ließ einen seiner Anwälte, Peter Witting, eine Erklärung abgeben. In dieser bestätigte der Verteidiger die Eheprobleme des Paares und sprach von einer "Zweckgemeinschaft" in der das Opfer und der Angeklagte gelebt hätten. Das Paar, das den Betrieb des Angeklagten im Nebenerwerb führte, hatte besonders deshalb Beziehungsprobleme, weil sich die Ehefrau in den Augen des Angeklagten zu wenig um die Landwirtschaft gekümmert habe. Im Vorfeld der Tat habe sich aber am Verhältnis der beiden zueinander nichts geändert, es sei "wie immer schlecht" gewesen.
Zusätzlicher Sachverständiger zugelassen
Auf Antrag der Verteidigung wurde am ersten Prozesstag ein weiterer Sachverständiger hinzugezogen. Prof. Dr. Klaus Püschel, Chef des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, wurde benannt, um das Gutachten der Staatsanwaltschaft zu entkräften. Die Anwälte des Angeklagten hatten eine Erklärung des zusätzlichen Gutachters verlesen, in der dieser erhebliche Zweifel am Tathergang äußerte.
Zum Abschluss des ersten Prozesstages wurde mit der Beweisaufnahme begonnen. Als erstes Beweismittel wurde der Notruf des Angeklagten, den dieser am 20. September 2018 abgesetzt hatte, abgespielt. Ob sich dieser als be- oder entlastend erweisen wird, werden die nächsten Verhandlungstage zeigen. Die ersten Zeugen werden am zweiten Prozesstag, der für kommenden Donnerstag angesetzt ist, gehört.
Für den Prozess sind 15 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil ist für Anfang 2020 zu erwarten.