Das zerstörte Auto des Unfallopfers. Im Nachgang wurde bekannt, dass der Verursacher mit bis zu 200 km/h unterwegs war. Bild: Matthias Stark
Wie sich am vierten Prozesstag herausstellte, zeigen die Dashcam-Aufnahmen vom Unfalltag nicht nur den Zusammenstoß selbst, sondern beweisen auch die Drogengeschäfte der beiden Angeklagten.

Am 17. Oktober fand im Strafjustizzentrum Augsburg der vierte Prozesstag des Mordprozesses um den tödlichen Verkehrsunfall bei Monheim statt. Dabei kristallisierte sich immer weiter heraus, dass die beiden Angeklagten nicht nur für den Tod des damals 54-jährigen Opfers verantwortlich sind, sondern auch mehrfach mit Betäubungsmitteln handelten und diese auch selbst konsumierten. Aufschluss darüber gaben einmal mehr die Aufnahmen der Dashcam vom Tattag. Anhand der ausgewerteten Tonspur konnte u. a. der 6. April 2021 rekonstruiert werden. Dadurch wurden der Kriminalpolizei bemerkenswerte Informationen über die Drogengeschäfte der beiden Angeklagten geliefert.

Angeklagte bestellen am Unfalltag neue Drogen

So waren die beiden am späten Nachmittag des Tattags zunächst am Burgheimer Bahnhof unterwegs, um dort Bargeld in Höhe von 1000 bis 2000 Euro von einer bislang unbekannten Person entgegenzunehmen. Während ihrer Fahrt bestellte das Duo außerdem "neuen Stoff" bei einer in der der Zwischenzeit ermittelten Person aus Niedersachsen. Nach ersten Erkenntnissen der Kripo Dillingen ist diese Person wohl der Drogenlieferanten des Duos. Dies ging u .a. aus einem der Videos, die am 17. Oktober im Gericht gezeigt wurden, hervor. Darin hatte der 28-jährige Mitangeklagte mehrfach betont, dass er Ende der Woche (circa 8./9. April 2021) "neues Gras" benötige. Der Lieferant, der vor einigen Jahren selbst in Monheim wohnhaft war, erwiderte daraufhin, dass eine Lieferung frühestens am Wochenende möglich sei. Zusätzlich zu den Dashcam-Aufnahmen konnte die Kripo das Handy des Angeklagten bis ins Jahr 2017 auslesen. Der Drogenhandel könne auf alle Fälle bis in den September dieses Jahres zurückverfolgt werden, erklärte Michael Lechner, Chef der Kriminalpolizei Dillingen, bei seiner Vernehmung. So war in den Chats häufig von "Grünen T-Shirts", "Zauberstäben" oder "Kuchenstücken" als Synonym für das gewünschte Marihuana zu lesen.

Staatsanwaltschaft und Richter sprechen Verteidigung ins Gewissen

Weil sich die beiden jungen Männer während der Befragung zu den Tonspuren wenig kooperativ zeigten, wurden die Videos - die letztendlich im grauenvollen Zusammenstoß endeten - am vierten Prozesstag mehrere Male gesichtet. Grund genug für den Vorsitzenden Richter Roland Christiani sowohl den Angeklagten als auch der Verteidigung eindringlich ins Gewissen zu reden: "Es ist eigentlich unerträglich, wie oft wir hier die letzten Sekunden im Leben eines Menschen beobachten müssen. Zu Glück hat die Vertretung der Nebenklage den Hinterbliebenen geraten, der Verhandlung fern zu bleiben." Auch Staatsanwalt Johannes Pausch fand klare Worte in Richtung der beiden Unfallverursacher und wies energisch darauf hin, dass man bei der Bewertung der Mordanklage aktuell "überhaupt nichts auf der Habenseite stünde" und dass es langsam an der Zeit wäre, reinen Tisch zu machen.

Duo zeigt sich unkooperativ

Ein ähnlich unkooperatives Verhalten der Angeklagten hatte sich wohl bereits im Vorfeld der Verhandlungen gezeigt. So skizzierte ein Kripo-Beamter, der dem Fall als Sachbearbeiter begleitete, dass sich der Fahrer des Unfallwagens während der Reha in Oberstdorf verbal stark gegen seine Inhaftierung strebte. Ein für den Zeugen aufgrund der klaren Sachlage "nicht nachvollziehbares und reueloses Verhalten". Auch der Mitangeklagte hatte durch sein Verhalten in der Vergangenheit wohl aktiv versucht, in den Ermittlungserfolg einzugreifen und den ermittelnden Beamten ein falsches Passwort für sein Mobiltelefon gegeben. Besonders kurios: Der Zugriff auf das Handy konnte wenig später trotzdem erfolgen, weil einer der Beamten wahllos die Zahlenfolge "eins bis sechs" ausprobierte - ein echter Glückstreffer.

Bereits am heutigen Dienstag wurde die Verhandlung mit der Vernehmung der Zeugen des ursprünglich zweiten Prozesstages vom 5. Oktober fortgesetzt Dieser musste vor rund zwei Wochen kurzfristig abgesagt werden.