Die Förderung pro anerkanntem Jugendleiter beträgt 60 Euro. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Antragsberechtigt sind alle Donauwörther Vereine und Verbände, die Jugendarbeit durch anerkannte oder/und qualifizierte Jugendleiter durchführen. Im Antragsverfahren hat der Verein bzw. Verband die Qualifikation des/der Jugendleiter*in nachzuweisen (z.B. Vorlage aktuelle Jugendleiter-Card oder ein Ausweis des jeweiligen Verbandes) und schriftlich zu bestätigen, dass er/sie aktiv in der Jugendarbeit für den Verein/Verband tätig ist.
Jugendleiter*innen, die für ihre Tätigkeit eine Entschädigung erhalten bzw. die bereits durch die Übungsleitervergütung gemäß den Sportförderrichtlinien gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Wortlaut der Richtlinien kann auf der Homepage der Stadt unter Stadtrecht https://www.donauwoerth.de/rathaus/stadtrecht/?L= nachgelesen werden. (pm)