Die Steuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, den die Betroffenen vom Finanzamt mitgeteilt bekommen haben, und aus dem Hebesatz der Stadt Donauwörth, der im Oktober 2024 neu festgelegt wurde. Dieser liegt für die Grundsteuer A jetzt bei 370 v.H. (vorher 430 v.H.) und für die Grundsteuer B bei 290 v.H. (vorher 380 v.H.).
Sollte es Fragen oder Unstimmigkeiten in Bezug auf den vom Finanzamt errechneten Grundsteuermessbetrag geben, können Bürgerinnen und Bürger sich postalisch oder per Elster direkt an das Finanzamt wenden. Fragen in Bezug auf die Grundsteuer können per E-Mail an grundsteuer@donauwoerth.de oder telefonisch unter 0906 789 -234 bei der Stadt Donauwörth eingereicht werden.
Wichtig: Wer einen Rechtsbehelf einlegen möchte, kann das ausschließlich in schriftlicher Form oder zur Niederschrift tun. Ein Rechtsbehelf, der per einfacher E-Mail eingelegt wird, ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Elektronisch kann ein Rechtsbehelf nur dann gültig eingelegt werden, wenn der Übermittlungsweg für den Schriftformersatz zugelassen ist. (dra)