Stadt Nördlingen

Jetzt Hundesteuer anmelden

Bild: pixabay
Nach Paragraf 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Nördlingen muss das Halten eines über vier Monate alten Hundes innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung angemeldet werden.

. „Leider wird von manchem Neu-Hundehalter „vergessen“ die Anmeldung zur Hundesteuer vorzunehmen,“ weiß Thomas Mittring, Vorsitzender des Nördlinger Rechnungsprüfungsausschuss. Die Stadt appelliert daher insbesondere an die Halter von sogenannten "Schwarz-Bellern", ihre Hunde noch nachträglich anzumelden. Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von Paragraf 14 der städtischen Hundesteuersatzung und wird als solche geahndet.

Die Hundesteuer in Nördlingen beträgt für jeden über vier Monate alten Hund 84 Euro. Für Kampfhunde sind 600 Euro, bzw. sofern sie ein Negativzeugnis aufweisen 240 Euro, fällig. In Nördlingen waren zuletzt 768 Hunde gemeldet. Das Anmeldeformular kann online auf der Homepage der Stadt heruntergeladen und ausgefüllt und unterschrieben per Post an das städtische Steueramt versandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Einnahme, ihr Ertrag fließt in die allgemeine Finanzausstattung, die die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Das heißt: Das Entrichten der Hundesteuer ist kein Freischein für die Verschmutzung öffentlicher Straßen, Gehwege und Anlagen. „Mit der Entscheidung für einen Hund übernimmt der Halter nicht nur Verantwortung für das Tier, sondern auch gegenüber den Mitmenschen. Hundekot auf Gehwegen und Spielplätzen oder im Vorgarten des Nachbarn ist keine gute Grundlage für ein friedliches Miteinander,“ betont Oberbürgermeister David Wittner. So gibt es mittlerweile in der Kernstadt und den Stadtteilen 46 Hundekotbeutelstationen, die Hundehalter bei der Entsorgung der Hundehäufchen und damit der Reinhaltung der Gehwege und Straßen unterstützen. (pm)