Die Stadtwerke Nördlingen teilen mit, dass bei einem Teil der zum Fälligkeitstermin „01.10.2019“ erfolgten Abbuchungen der Wasser- und Abwassergebühren (2. Vorauszahlung 2019) aus bankinternen Gründen Mehrfachbelastungen erfolgt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die wertgleiche Gutschrift der Mehrfachabbuchungen umgehend veranlasst wurde, so dass die betroffenen Bankkonten per Saldo lediglich mit dem tatsächlichen Zahlbetrag belastet sind. Die Stadtwerke bitten um Verständnis für den aufgetretenen Fehler und stehen bei Rückfragen unter der Telefon-Nr. 84-516 jederzeit gerne zur Verfügung. (pm)