Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben informiert die Bürgerinnen und Bürger über die korrekte Nutzung der Biotonne und die Vermeidung von Fehlwürfen. Ab Anfang Mai tritt die neue Bioabfallverordnung in Kraft, die strengere Vorgaben für die Entsorgung organischer Abfälle und die Grenzwerte für Störstoffe auf maximal 3 Prozent festlegt. Ziel ist es, die Recyclingquote von Bioabfall zu erhöhen, da eine sachgemäße Entsorgung des Biomülls entscheidend für die Qualität des entstehenden Kompostes ist.
Wie der AWV Nordschwaben im Gespräch mit unserer Redaktion bestätigte, werden die Müllwerker bei der Sammlung der Biotonne wie auch bisher üblich stichprobenartig den Tonneninhalt überprüfen. Sollte dabei festgestellt werden, dass falsche Inhaltsstoffe eingeworfen wurden, kann die Entleerung der Tonne verweigert werden. Diese wird dann mit einem Hinweisschild markiert und „der Bürger hat anschließend die Möglichkeit, die Störstoffe bis zur nächsten Leerung zu entfernen.“ Dann kann die Tonne bei der nächsten Leerung wieder normal bereitgestellt werden. Bußgelder werden vom AWV Nordschwaben bei falscher Befüllung jedoch ausdrücklich nicht verhängt.
Alternativen zu kompostierbaren Biobeuteln
Zum Inkrafttreten der neuen Bioabfallverordnung sind weitere Maßnahmen, die über die Stichproben hinausgehen, nicht geplant. „Bei Auffälligkeiten werden wir agieren und eine verstärkte Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit starten, um die Bürger über eine korrekte Abfalltrennung informieren zu können.“ Aktuell sei jedoch nicht bekannt, „dass in unserem Sammelgebiet eine Problematik mit erhöhten Störstoffraten im Biomüll besteht“.
Allerdings erinnert der AWV Nordschwaben nochmal daran, dass kompostierbare Biobeutel nicht in die Biotonne gehören. Alternativ zu den kompostierbaren Biobeuteln aus dem Handel bietet der AWV Nordschwaben kostenlose Papiertüten für die Biotonne an, welche in der Geschäftsstelle in Donauwörth und auf allen Recyclinghöfen erhältlich sind. (mh/dra)
Biotonne
Was darf in die Biotonne | Was darf nicht in die Biotonne |
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