Modernisierung

Nördlingen wird „Digitales Rathaus“

Symbolbild Bild: pixabay
Nördlingen wird zum „Digitalen Rathaus“: Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach vergab einen Förderbescheid, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können.

Ministerin Gerlach betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger sind es inzwischen gewohnt, mal eben per Mausklick ein Handy zu kaufen oder eine Reise zu buchen. Diese einfache Nutzungsmöglichkeit erwarten sie zunehmend auch von staatlichen und kommunalen Dienstleistungen. Da wollen wir gleichziehen. Deshalb freut es mich, dass immer mehr bayerische Kommunen ihre Serviceangebote digitalisieren. Ob eine Anmeldung bei der Kita oder ein Antrag für eine Urkunde beim Standesamt: solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Als Gesicht der Verwaltung zum Bürger muss die Kommune von heute digital und serviceorientiert sein.“

Oberbürgermeister David Wittner erläutert die Bewerbung der Stadt: „Bereits jetzt können viele Dienstleistungen der Stadt Nördlingen online erledigt werden. Dies wollen wir noch weiter ausbauen, um den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr anbieten zu können.“ So wird die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung im Rahmen des Förderprogramms ebenso gefördert wie der Bürgerserviceportaldienst „komX-Formularserver“, der derzeit aufgebaut wird. Oberbürgermeister David Wittner betont, dass es ihm wichtig sei, dass die Online-Angebote zusätzlich sind, also weiterhin die Möglichkeit besteht, persönlich bei der Stadtverwaltung vorbeizukommen.

Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufende Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern. (pm)