Denn nun erfolgt zunächst das Ausspülen des Chlors und anschließend die regelmäßige Beprobung in der betroffenen Versorgungszone, um nachzuweisen, dass die getroffenen Maßnahmen mit Erfolg gegriffen haben und andere Eintragsquellen für Keime ausgeschlossen werden können.
Die Dauer dieser vorübergehenden Phase ist davon abhängig, ob sich erneut Keime nachweisen lassen und wird daher vom Gesundheitsamt als überwachende Behörde in Absprache mit den Stadtwerken festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass das nun ab 06.08. greifende Abkochgebot mindestens den Zeitraum der kommenden 14 Tage umfasst. Die Stadtwerke bitten um Beachtung – es dient der Sicherheit der Gesundheit.
Betroffen sind unverändert die untenstehend aufgelisteten Straßenzüge.
Die Hotline der Stadtwerke ist für alle Rückfragen geschaltet und werktags bis 17 Uhr unter 0906/789-270 zu erreichen.
Betroffen sind folgende Haushalte:
Stadtteil Riedlingen: gesamt Stadtteil
Auchsesheim: gesamt
Stadtteil Zusum: gesamt
Im Stadtteil Nordheim die folgenden Straßen: - Pestalozzistraße - Im Wiesengrund - Krautgartenweg - Lerchenweg - Liebigstraße - Raiffeisenstraße - Bäumenheimer Str. 12 - 28 - Bäumenheimer Str. 17-39 - Bäumenheimer Str. 51 - Brunnenstraße 2
Im Stadtgebiet Donauwörth die folgenden Straßen: - Bratschstraße - Josef-Hermann-Straße - Nordstraße
- Südstraße - Glücksstraße - Ringingerstraße - Friedensstraße - Sandacker - Görzstraße - Neudegger Allee - Lorenz-Hübner-Straße - An der Westspange 1
In Tapfheim der Ortsteil Rettingen (dieser wird von den Stadtwerken Donauwörth versorgt) (pm)