Nachdem Anfang vergangener Woche (05.07.) eine Abkochanordnung vom Gesundheitsamt ausgesprochen worden war, wurden seitens der Stadtwerke verschiedene Maßnahmen zur Ursachenabklärung der festgestellten Verunreinigungen durchgeführt. So wurden beispielsweise am 5.7. und 6.7. Desinfektionsmaßnahmen im Bereich entlang der Einspeiseleitung bis zur ersten Abnahmestelle durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung der Haushalte war dabei von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Abkochanordnung bleibt bestehen
Seit dem 07.07. wurden in keiner Probe Enterokokken nachgewiesen. Nach wie vor gibt es vereinzelt Befunde von coliformen Keimen, deren Ursache höchstwahrscheinlich zugeordnet werden konnte. Die Abkochanordnung ist nach wie vor unverändert zu beachten! Eine Auflistung der betroffenen Straßenzüge ist untenstehend zu finden. Ein Informationsblatt zum Abkochen ist unter www.donauwoerth.de im Bereich der Stadtwerke eingestellt. Direktlink: https://www.donauwoerth.de/fileadmin/user_upload/Rathaus/Stadtwerke/Downloads/Fragen_und_Antworten_zur_Abkochanordnung.pdf.
Sicherheitschlorung ab 19. Juli
Da das Trinkwasser als höchstes Gut unbedenklich sein muss, sind andere Ursachen für die Verkeimung auszuschließen, so dass zudem eine Sicherheitschlorung ab Montag, den 19.07., im Bereich der betroffenen Versorgungszone Riedlingen angeordnet werden musste, da das längerfristige Abkochen jeglichen verwendeten Trinkwassers nicht zumutbar ist. Diese Sicherheitschlorung benötigt mehrere Tage, um in einer nachweislich wirksamen Konzentration im Versorgungsnetz wirken zu können und muss dann mindestens über einen Zeitraum von 14 Tagen aufrechterhalten werden. Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung ist unter www.donauwoerth.de im Bereich der Stadtwerke eingestellt. Direktlink: https://www.donauwoerth.de/fileadmin/user_upload/Rathaus/Stadtwerke/Downloads/FAQ_Chlorung.pdf
Die von der Sicherheitschlorung betroffenen Haushalte entsprechen der untenstehenden Auflistung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die derzeitige Notwendigkeit zum Abkochen des Trinkwassers auch noch einige Tage über den Beginn der Sicherheitschlorung (ab Montag, 19.7.) hinaus besteht: Erst wenn die entsprechende Konzentration erreicht ist, kann auf das Abkochen dann verzichtet werden. Ab wann dies der Fall ist, werden die Stadtwerke mitteilen und ebenso über die weitere Entwicklung wieder informieren.
Die Hotline der Stadtwerke ist für alle Rückfragen geschaltet und werktags bis 17 Uhr unter 0906/789-270 zu erreichen. Die parallel zum derzeitigen Vorgehen regelmäßig erfolgenden Beprobungen werden sowohl was die Entnahmestellen also auch was den Beprobungszyklus betrifft mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Zudem stehen den Stadtwerken bei allen Maßnahmen Mitarbeiter des Technologiezentrums Dresden mit sachverständigem Rat zur Seite. Die Stadtwerke sind sich der Umstände für die betroffenen Haushalte bewusst, bedauern diese und bitten um Verständnis für die Maßnahmen.(pm)
Bewohner folgender Straßenzüge werden unverändert um Beachtung der Abkochanordnung gebeten:
- Stadtteil Riedlingen: gesamt
- Stadtteil Auchsesheim: gesamt
- Stadtteil Zusum: gesamt
Im Stadtteil Nordheim die folgenden Straßen:
- Pestalozzistraße
- Im Wiesengrund
- Krautgartenweg
- Lerchenweg
- Liebigstraße
- Raiffeisenstraße
- Bäumenheimer Str. 12 - 28
- Bäumenheimer Str. 17-39
- Bäumenheimer Str. 51
- Brunnenstraße 2
Im Stadtgebiet Donauwörth die folgenden Straßen:
- Bratschstraße
- Josef-Hermann-Straße
- Nordstraße - Südstraße
- Glücksstraße
- Ringingerstraße
- Friedensstraße
- Sandacker
- Görzstraße
- Neudegger Allee
- Lorenz-Hübner-Straße
- An der Westspange 1
In Tapfheim der Ortsteil Rettingen (dieser wird von den Stadtwerken Donauwörth versorgt)