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Donauwörth informiert über Regelungen zur Kinderbetreuung

Donauwörth. Bild: Mara Kutzner
In einer Pressemitteilung hat die Stadt Donauwörth über die aktuellen Regelungen zur Kinderbetreuung in der großen Kreisstadt informiert.

Die Stadt Donauwörth sieht sich als kinder- und familienfreundliche Stadt in der Pflicht, alle erforderlichen Schritte zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in den besagten Schulen oder Kindertagesstätten sicherzustellen und darüber zu informieren.Fragen hierzu beantwortet das Sachgebiet Kita, Schulen und Sport unter den Rufnummern 0906/789-140 oder -142. Informationen rund um die Kinderbetreuung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Donauwörth unter https://www.donauwoerth.de/leben-in-donauwoerth/bildung-und-betreuung/kinderbetreuung/.

Wie sind die Regelungen im Einzelnen?

Kindertagesstätten:
Für alle bayerischen Kindertagesstätten gilt derzeit ein Betretungsverbot. Dies heißt jedoch nicht, dass in diesen Einrichtungen keine Arbeit stattfindet. Neben der Vorbereitungen für die Aufnahme des Regelbetriebs muss jede Einrichtung (egal, ob Kinderkrippe oder Kindergarten) eine Notbetreuung sicherstellen. Inzwischen wurde der berechtigte Personenkreis für die Notbetreuung ausgeweitet. Über die Einzelheiten zu den Regelungen ab Montag, dem 27. April, informiert das Sachgebiet Schule, KiTa, Sport auf der Homepage der Stadt. Bei Fragen hilft das Sachgebiet auch telefonisch unter 0906/789-142. Link zur Homepage: https://www.donauwoerth.de/leben-in-donauwoerth/bildung-und-betreuung/kinderbetreuung/

Kostenerstattung:
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass während des Betreuungsverbots, zumindest für die Monate April bis Juni, sämtliche Elternbeiträge durch den Staat getragen und sowohl Eltern wie Träger dadurch entlastet werden. Unabhängig davon hatte der Ferienausschuss der Stadt Donauwörth am 20. April vorsorglich bereits den Beschluss gefasst, die Träger der Kindertagesstätten finanziell zu unterstützen und das durch die wegfallenden Elternbeiträge entstehende Defizit für den Monat April zu tragen, falls der Freistaat diese Kostenerstattung im Monat April nicht übernimmt. Aufgrund der staatlichen Übernahmeerklärung kommt dieser Beschluss jedoch nicht zum Tragen.

Grundschulen:
Auch in den Donauwörther Grundschulen heißt es aktuell und bis auf Weiteres: kein Regelbetrieb. Doch, ähnlich wie in den Kindertagesstätten, hat der Gesetzgeber auch hier die Vorhaltung einer Notbetreuung vorgeschrieben.
Um die erforderlichen Schutzmaßnahmen sicherzustellen, wurde auch hierfür der berechtigte Personenkreis folgendermaßen beschränkt:
1. Ein Erziehungsberechtigter ist im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert oder
2. Beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. Eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises wurde angekündigt, Informationen liegen der Stadt jedoch noch nicht vor.

Mittelschule (Ludwig-Auer-Schule):
Für die Abschlussklassen der Mittelschulen legte das zuständige Kulturministerium die Unterrichtsaufnahme am 27. April fest. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufen in einem reduzierten Umfang von 20 Wochenstunden unterrichtet und auf ihre anstehenden Abschlussprüfungen vorbereitet. Hierzu wurden separate Stundenpläne ausgearbeitet und Raumkonzepte entwickelt, um die Hygienevorschriften einhalten zu können. Doch auch die Schülerbeförderung, sprich der Transport mit Bussen, musste organisiert werden.
Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt Donauwörth, Schulverband Donauwörth und der Schulleitung konnten die erforderlichen Konzepte innerhalb weniger Tage erarbeitet werden, sodass der Unterricht planmäßig aufgenommen werden kann.Die betroffenen Eltern sowie Schüler/innen wurden über die Modalitäten informiert. So gilt beispielsweise während der Fahrt im Schulbus (bis zum Eintreffen im Klassenzimmer) sog. „Maskenpflicht“.
Für die Schüler/innen der 5. und 6. Jahrgangsstufen wird darüber hinaus eine Notbetreuung angeboten. Der berechtige Personenkreis deckt sich mit dem der Grundschulen.Ausnahmen:
Über Ausnahmen in der Notbetreuung entscheidet im Regelfall das zuständige Jugendamt (Landratsamt). Die Stadt Donauwörth kann hier keine Abweichungen eigenständig zulassen.

Werner-Egk-Musikschule:
Für die städtische Musikschule gilt weiterhin, dass kein Unterrichtsbetrieb erfolgt. Änderungen werden über die Musikschulverwaltung kommuniziert.

Stadtbus Donauwörth / Schulbusverkehr:
Ab Montag, den 27.04.20 wird der Stadtbusverkehr wieder auf Schulverkehr umgestellt. Das bedeutet: Alle Fahrten mit der Kennzeichnung "F" im Fahrplan werden erst wieder in den nächsten Ferien (Pfingstferien) bedient. Der Fahrplan ist auf der Homepage der Stadt (Stichwort „Stadtbus“) zu sehen: https://www.donauwoerth.de/leben-in-donauwoerth/verkehr-und-mobilitaet/oepnv/stadtbus/?L=0.

Zudem gilt ab Montag, den 27.04.20 Maskenpflicht im gesamten Öffentlichen Nahverkehr in Bayern. Dies gilt auch für den Stadtbus und die dazugehörigen Schulbusse. Für Fragen stehen unter 0906/40215862 oder 0906/789-313 Ansprechpartner zur Verfügung.(pm)