Die Regierung von Schwaben ist zu dem Ergebnis gekommen, dass "die Entscheidung der verantwortlichen Personen, Sie und Ihre Vertreterin (Anm. der Redaktion: Landrat Stefan Rößle und Claudia Marb) als so genannte 'Hop On' zu impfen, nachvollziehbar und verständlich" sei.
In einem Schreiben, dass an Landrat Rößle adressiert ist, heißt es weiter: "Aus unseren Ermittlungen zum Sachverhalt ergibt sich, dass Sie wie Ihre Stellvertreterin von sich aus zunächst rückfragten, ob nicht andere, vorrangig zu berücksichtigende Personen zur Impfung bereitstünden und dies von Seiten der Impfleitung vor Ort verneint wurde. Gleichzeitig drohte die Verwendbarkeit des bereits aufgezogenen Impfstoffes abzulaufen. Sie konnten daher von ausgehen, dass andere Personen nicht zur Verfügung standen und der Impfstoff verfallen würde. Vor diesem Hintergrund ist bei Ihnen und Ihrer Stellvertreterin kein schuldhaftes dienstliches oder außerdienstliches Fehlverhalten festzustellen."
Auch den an der Entscheidung über die Impfung beteiligten Personen am Klinikum Donauwörth könne kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, so die Regierung von Schwaben in ihrer Erklärung.
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