Vor Kurzem fand die 16. Kinderschutzkonferenz des Landkreises Donau-Ries im Landratsamt in Donauwörth mit ca. 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern u. a. von Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Institutionen statt. Thema der jährlich stattfindenden Konferenz war in diesem Jahr die „Sicherstellung des Kinderschutzes und Umsetzung des staatlichen Schutzauftrags durch die öffentliche Jugendhilfe und durch freie Träger der Jugendhilfe“.
Donauwörth - Referentin Barbara Hellenthal informierte über die Vorgehensweise der öffentlichen Jugendhilfe im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung. Dabei ging sie besonders auf die Doppelfunktion der Jugendhilfe ein. Zum einen hat das Jugendamt den staatlichen Schutzauftrag (Wächteramt) zu erfüllen, zum anderen den Auftrag, der Familie Beratung, Unterstützung und Hilfe anzubieten.
Bei Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen können sich ratsuchende Privatpersonen wie auch Institutionen nach den §§ 8a und 8b SGB VIII beim Amt für Jugend und Familie, Tel. 0906/74-235 anonym beraten lassen. (pm)