Für das Kursangebot als außerschulische Bildung gilt nach den staatlichen Vorgaben die sogenannte 3G-Regel für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für die Dozentinnen und Dozenten. Die Bewegungs- und Entspannungskurse werden nach den staatlichen Vorgaben dem Bereich der Sportausübung zugeordnet. Wegen der derzeit geltenden landesweit stark erhöhten Intensivbettenbelegung (rot Stufe der Krankenhausampel) gilt daher die 2G-Regelung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bewegungs- und Entspannungskurse.
Die Volkshochschulen bitten um Beachtung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits begonnene Entspannungs- und Bewegungskurse abbrechen müssen, weil sie über keinen Nachweis zur 2G Regel verfügen, werden gebeten, sich mit den Geschäftsstellen der Volkshochschulen in Verbindung zu setzen. Die Volkshochschulen danken ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das Verständnis. (pm)