8. November 2018, 16:18
Augsburger Amtsgericht

Asylbewerber werden zu Geldstrafen verurteilt

Vor dem Prozess sammelten sich Demonstranten zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Augsburg. Bild: Mara Kutzner
Zwei gambische Asylbewerber standen am Mittwoch wegen Protesten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth vor dem Augsburger Amtsgericht. Vor der Verhandlung solidarisierten sich Demonstranten bei einer Kundgebung mit den Angeklagten. 
Augsburg - Nachdem zwei 21 und 28 Jahre alte Männer gegen ihren Strafbefehl - Geldstrafen in Höhe von 800 und 900 Euro - Einspruch eingelegt haben, mussten sie sich jetzt wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruch vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
Am frühen Morgen des 14. März kamen zwei Polizeibeamten in die damalige Erstaufnahmeeinrichtung (jetzt Ankerzentrum), um einen Landsmann der beiden Angeklagten abzuschieben. Daraufhin haben sich etwa 50 Bewohner der Flüchtlingsunterkunft "zusammengerottet", wie es Staatsanwältin Yvonne Möller formulierte. Laut schreiend und aggressiv hätten die Gambier versuchen wollen, die Abschiebung zu verhindern. Wie die Anwälte der Angeklagten betonen, ging es den Asylbewerbern aber viel mehr aber um die Tatsache, dass die meisten nicht in der Unterkunft in Donauwörth bleiben wollten und ebenfalls zurück nach Italien fahren wollten.
Die beiden Männer auf der Anklagebank sollen auch unter den aggressiven Bewohnern gewesen sein. Dass der jüngere von beiden seine Missachtung gegenüber der Polizei durch das Zeigen des Mittelfingers zum Ausdruck gebracht hatte. Das gab der Angeklagte über ein Statement seines Anwalts auch zu. Auch ansonsten überließen beide Männer das Reden ihren Anwälten.
Der gut dreistündige Prozess zeigte, dass sich nur schwer rekonstruieren lässt, was am frühen Morgen im März genau geschehen war. Die Zeugen - vor allem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes - widersprachen sich zum Teil in ihren Aussagen darüber, welche Personen zu welchen Zeitpunkt und Ort an den Krawallen beteiligt waren. Sicher sind sich aber alle: Beide angeklagten Männer haben keine Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt. Auch deshalb kritisieren die Anwälte, dass die beiden Männer "wegen einer Bagatelle" zwei Monate in U-Haft saßen.
Demonstranten unterstützen Angeklagte
Vor und nach dem Prozess sammelten sich circa 30 Personen vor dem Gerichtsgebäude und demonstrierten gegen den Polizeieinsatz im März in Donauwörth. Auch die Art und Weise der Unterbringung und Rassismus ausgehend von der Polizei wurden kritisiert. An der Kundgebung beteiligen sich der Augsburger Flüchtlingsrat und die Links Jugend Augsburg sowie Landsmänner der Angeklagten. Viele Demonstranten nahmen auch als Besucher an der Verhandlung teil.
Gericht bestätigt Strafbefehl
In ihrem Urteil bestätigte Richterin Susanne Scheiwiller die ursprünglich verhängten Strafbefehl wegen Landfriedensbruch. "Ich bin überzeugt, dass die beiden dabei waren", so die Richterin. Sie hätten mit geschrien und eindeutige aggressive Forderungen gestellt. Als Scheiwiller sagt, das Urteil sei auch unter "generalpräventiven Gesichtspunkten" zu sehen, denn "sie sind Gäste in unserem Land und sollten sich auch so benehmen, geht ein Raunen durch die Unterstützer im Publikum. Die Anwälte wollen jetzt prüfen, ob sie das Urteil annehmen.